Wählerverzeichnis: Einspruch bis zum 28.4. möglich / Wahlamt informiert rund um die Landtagswahl
(SMS) Das städtische Wahlamt lässt die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 14. Mai in den nächsten Tagen durch die Post zustellen. Wahlberechtigte, die bis Sonntag, 23. April, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und somit nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zum 28. April Einspruch einlegen. Erfüllen sie die im Wahlrecht festgelegten Voraussetzungen, werde