Führerscheine verlieren mit Erreichen des 50. Lebensjahres ihre Gültigkeit / Übergangsfrist für ältere Fahrer
(SMS) Wer mit Brummi-Fahren seinen Lebensunterhalt verdient, sollte das Datum seines 50. Geburtstags nicht aus dem Blick verlieren. Zumindest bei Fahrern, die ab dem 1. Januar 1950 geboren sind, verliert dann nämlich der Klasse-2-Führerschein seine Gültigkeit. Daran erinnert das städtische Ordnungsamt. Wer bereits jetzt 50 Jahre und älter ist, fällt unter eine Übergangsregelung und hat noch