Arbeitsgemeinschaft Münster hilft bei Suche nach beruflichen Perspektiven
Münster (SMS) Der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen ist nicht frei von Pflichten. "Eine davon ist, dass alle erwerbsfähigen Mitglieder im Haushalt, also auch der Lebenspartner oder das 16-jährige Kind des Hilfebedürftigen, dazuverdienen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind", so Tanja Roß, Teamleiterin bei der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS). "Leider wird das manchmal vergessen."
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