Städtisches Amt für Grünflächen und Naturschutz informiert über neue Bestimmungen im Artenschutz
(SMS) Für geschützte Vögel, Säugetiere und Reptilien gilt ab 1. Januar eine Kennzeichnungspflicht. Die Neufassung der Bundesartenschutzverordnung sieht vor, dass nun auch private Halter und Züchter Exemplare von rund 600 Vogelarten, bestimmte Schildkrötenarten und andere geschützte Tiere kennzeichnen müssen. Fragen zu den Tieren, die gekennzeichnet werden müssen, zum Verfahren der Kennzei