Neuer Bebauungsplan für das Dechaneiviertel
Ein entsprechender Ratsbeschluss stellte die Weichen für die Planung. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die bestehende Siedlungs- und Baustruktur zu wahren. Dazu werden städtebauliche Fehlentwicklungen künftig eingedämmt beziehungsweise verhindert: So wird die zulässige Art der baulichen Nutzung nach den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung festgelegt und die Unterbringung von Stellplätzen, Carports und Garagen auf den Baugrundstücken geregelt.
Es ist beabsichtigt einen "einfachen" Bebauungsplan aufzustellen. Danach richtet sich sich das Maß der baulichen Nutzung (Baumasse, Bautiefe, Bauhöhe), die überbaubare Grundstücksfläche sowie die Bauweise nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplanes. Nach wie vor ist der Charakter der umgebenden Siedlungsstruktur ausschlaggebend. Der Bereich, für den dieser Bebauungsplan aufgestellt wird, wird begrenzt: im Norden durch die Warendorfer Straße, im Osten durch den Dortmund-Ems-Kanal, im Süden durch die Straßen Zum Guten Hirten beziehungsweise Mauritz-Lindenweg und im Osten durch die Stiftsstraße.
Zur Information und Diskussion über die allgemeinen Planungszwecke und -ziele lädt das Stadtplanungsamt zu einer Bürgeranhörung am Mittwoch, 4. April, um 19 Uhr, in die Grundschule St. Mauritz, Stiftsstraße 19, ein. Die Planunterlagen können ab Mittwoch, 28. März, in der Bürgerberatung im Stadthaus I eingesehen werden.