Lkw-Führerscheine rechtzeitig umtauschen

04.02.2000

Führerscheine verlieren mit Erreichen des 50. Lebensjahres ihre Gültigkeit / Übergangsfrist für ältere Fahrer

(SMS) Wer mit Brummi-Fahren seinen Lebensunterhalt verdient, sollte das Datum seines 50. Geburtstags nicht aus dem Blick verlieren. Zumindest bei Fahrern, die ab dem 1. Januar 1950 geboren sind, verliert dann nämlich der Klasse-2-Führerschein seine Gültigkeit. Daran erinnert das städtische Ordnungsamt. Wer bereits jetzt 50 Jahre und älter ist, fällt unter eine Übergangsregelung und hat noch Zeit bis zum Jahresende.

Die alte Klasse-2-Fahrerlaubnis hat seit Anfang dieses Jahres ausgedient. Nun gilt der Kartenführerschein der Klasse C/CE. Wer seinen alten Lappen für eine neue Karte eintauschen möchte, braucht dazu ein Gesundheitszeugnis und ein Gutachten des Augenarztes. Den jeweiligen Arzt darf man frei wählen. Führerscheininhaber, die 1949 oder früher geboren sind, sollten gleichfalls rechtzeitig den Arzt aufsuchen, damit sie spätestens ab dem 1. Januar 2001 das neue Dokument vorweisen können.

Nichts zu unternehmen brauchen Fahrer, die zukünftig nur noch Pkw bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Züge bis 12 Tonnen führen wollen. Für ihre Zwecke reicht der Führerschein Klasse 3 als Fahrerlaubnis.

Wer weitere Auskünfte wünscht, kann sich an die Führerscheinstelle im Ordnungsamt wenden. Am Berliner Platz 8 (gegenüber des Hauptbahnhofs) helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs außerdem von 14 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr weiter. Telefonisch ist die Führerscheinstelle unter den Nummern 4 92-39 99 sowie 4 92-39 14 bis -39 19 zu erreichen.

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