Hausinstallationen öffentlicher Einrichtungen werden überprüft
Münster (SMS) Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird, müssen nach der neuen Trinkwasserverordnung 2001 regelmäßig überprüft werden. Dies betrifft insbesondere öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten, aber auch Schwimmbäder, Hotels und Gaststätten.
Wie häufig die Kontrollen stattfinden, hängt von der jeweiligen Ver