Gesundheitsamt berät zu Trinkwasserqualität

03.06.2004

Hausinstallationen öffentlicher Einrichtungen werden überprüft

Münster (SMS) Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird, müssen nach der neuen Trinkwasserverordnung 2001 regelmäßig überprüft werden. Dies betrifft insbesondere öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten, aber auch Schwimmbäder, Hotels und Gaststätten.

Wie häufig die Kontrollen stattfinden, hängt von der jeweiligen Verbrauchergruppe ab. Die Überprüfung kann einmal jährlich oder auch nur in Stichproben erfolgen. Dazu werden schriftliche Untersuchungsberichte angefordert oder das Gesundheitsamt besichtigt zusätzlich die Installation vor Ort.

Das Trinkwasser soll nach der Übergabestelle der öffentlichen Wasserversorger – üblicherweise die Wasseruhr – durch die Hausinstallation mit den Rohrleitungen und Armaturen für die menschliche Gesundheit nicht nachteilig verändert werden. Untersucht wird im Allgemeinen auf den Gehalt von Blei, Kupfer, Nickel und bei Duschen auf bakterielle Verunreinigungen. Wasseraufbereitungsgeräte werden gesondert begutachtet.

Auskunft zu diesem Thema gibt Kirsten Schenck-de Boer von der Abteilung Umweltmedizin und Hygiene des Gesundheitsamts. Die Diplom-Biologin berät während der Sprechstunde von dienstags bis freitags von 10 bis 12 Uhr unter Tel. 4 92-53 39.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation