Gehölzschnitt bis Ende Februar erlaubt / Verbrennen von Schnittholz in Außenbereichen auf Antrag möglich
Münster (SMS) Noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Wallhecken und Büsche "auf den Stock gesetzt" werden. Ab dann gewährt das Landschaftsgesetz diesen Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Formschnitte von Zierhecken hingegen sind ganzjährig erlaubt. Zur Unterstützung der Grundeigentümer und Pächter bei der Landschaftspfle