Wahlbenachrichtigungen müssen bis Montag, 24. Mai, angekommen sein / Wählerverzeichnis vom 25. bis 28. Mai im Wahlamt zur Einsicht
(SMS) Bis zum Pfingstmontag (24. Mai) sollten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Münsteranerinnen und Münsteraner ihre Wahlbenachrichtigung zur Europawahl in den Händen halten. Wer keine Benachrichtigungskarte bekommen hat, sollte von Dienstag, 25 Mai, bis Freitag, 28. Mai, im städtischen Wahlamt im Stadthaus I Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und prüfen, ob er oder sie dort er