In Bussen und Bahnen, Geschäften oder Dienstgebäuden mit Publikumsverkehr / Selbst genähte Masken nutzen
Münster (SMS) Die Stadt Münster führt ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht ein: Immer dann, wenn eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder erbracht wird und der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Nase und Mund bedeckt werden. Beispielsweise in Einzelhandelsgeschäften, in der Bank oder im Möbelhaus. Die Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen P