Schnittholz kann bis Mitte März verbrannt werden / Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erteilt Genehmigung / Antrag im Stadtportal
Münster (SMS) Noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Büsche geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Danach gewährt das Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Mit Genehmigung der Stadt Münster, die die Grundeigentümer und Pächter bei der Landschaftspflege in den Außenbereichen unterstützt