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Ursachen der Armut vieler
 
Stadtarchiv / Stadt Münster
Armut Vom Stiften Offene Armenfürsorge Leben in Armenhäusern Orte der Wohltätigkeit
Alter
Alte Arme im Haus Spital, 1951 [Bildnachweis]
Die Armen, die im Alter ihre Arbeitskraft verloren, wurden zu Bedürftigen und erwarben dadurch einen Anspruch auf öffentliche Unterstützung. So heißt es zum Beispiel in der Ausgabenrechnung des Almosenkorbs Überwasser (der Armenstiftung der Pfarrgemeinde Überwasser) von 1540, man habe "rechten olden armen" Brot ausgeteilt.
Die von altersbedingter Armut Betroffenen waren die typischen Bewohnerinnen und Bewohner der Armenhäuser. Daneben lebten hier nur einzelne Jüngere, die körperlich beeinträchtigt waren. Im 1542 gegründeten Armenhaus Jüdefeld am Buddenturm sollten die Aufzunehmenden wenigstens 50 Jahre alt sein.
Im 19. Jahrhundert lag das Alter bei Aufnahme in den Armenhäusern allgemein zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr. Auch die meisten von der offenen Armenpflege unterstützten Personen hatten gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Sechzig überschritten. In Einzelfällen war diese Altersgrenze jedoch noch nicht erreicht: Im Jahr 1828 schrieb ein Antragssteller zur Begründung seiner Bitte um Hilfe: "... im 51ten Jahr meines Alters, habe immer mit harter Arbeit auf eine ehrliche Art mein Brot erworben, da aber jetzt meine Kräfte abgenommen haben und ich mich wegen Körperschwäche auch nicht mehr mit Arbeit ernähren kann ...".
Erst durch Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung (seit 1891) wurde die Armenfürsorge entlastet.

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