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Typen von Armenhäusern
Wirtschaftsbetrieb Armenhaus
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Stadtarchiv / Stadt Münster
Armut Vom Stiften Offene Armenfürsorge Leben in Armenhäusern Orte der Wohltätigkeit
Vermögen und Einkünfte

• Gründungsausstattung
• Kapitalanlagen
• Schenkungen und Spenden
• Eingebrachte Werte der Armen
• Gartenbau, Landwirtschaft und Viehzucht

Kleinere, querstehende Häuser, sogenannte "Gademe" [Bildnachweis]
Ein Armenhaus wurde bei seiner Gründung mit einem Vermögen ausgestattet, das zumindest aus dem Gebäude bestand, in dem die Armen wohnen sollten. Darüber hinaus erhielten manche Häuser Geld oder weitere Immobilien. Die Abbildung zeigt Gademe, kleine, einfach gebaute Häuser. Einige Armenhäuser besaßen Gademe, aus deren Vermietung sie Einkünfte bezogen.
Das vorhandene, nicht sofort benötigte Kapital wurde angelegt. So sicherten sich die Armenhäuser regelmäßige Einkünfte. Eine unregelmäßige Einnahmequelle hatten die Armenhäuser in vielen Zustiftungen und Schenkungen. Auch die Armen selbst trugen zum Vermögen des Hauses bei. Sie waren verpflichtet, eine Grundausstattung an Möbeln und Gebrauchsgegenständen mit in das Armenhaus zu bringen und es der Armenhausgemeinschaft nach ihrem Tod zu hinterlassen. Ihr (meist geringes) Vermögen war nicht vererbbar, sondern fiel an das Armenhaus. Einige Armenhäuser betrieben Gartenbau oder sogar eine umfangreiche Landwirtschaft. Die Erträge dienten entweder der Selbstversorgung oder wurden verkauft.


Gründungsausstattung

Gründungsurkunde des Armenhauses zum Busch, 1337 [Bildnachweis]
Die Gründung eines Armenhauses bedurfte zunächst einmal einer entsprechenden Immobilie. Darüber hinaus waren Einkünfte in Form von Geld oder Naturalien notwendig, um die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner, die Entlohnung der Arbeitskräfte und sonstige Ausgaben zu finanzieren. Die Gründungsausstattung variierte von Fall zu Fall erheblich, je nach dem wie groß das zur Verfügung gestellte Vermögen war. Als der Rat der Stadt Münster 1354 das Armenhaus zur Aa gründete, konnte er auf die bereits existierenden Einnahmequellen der fünf kleinen Armenhäuser zurückgreifen, die in der Neugründung aufgingen, und musste nur ein neues Haus bereitstellen.
Das Armenhaus Jüdefeld wurde bei seiner Gründung mit einem neuerrichteten Haus, zwei benachbarten kleinen Häusern sowie jährlichen Renten (Einkünften) von 100 Goldgulden ausgestattet. Die großzügig bemessene Summe sollte die Grundversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen. Deutlich schlechter war dagegen die Gründungsausstattung des Armenhauses Prussen. Dessen Stifterin hatte ein Haus hinterlassen, das von armen Frauen bewohnt werden sollte, und ein zweites Haus, dessen Mieteinnahmen den Armen zugute kommen sollten. Die tägliche Versorgung der armen Frauen war dadurch aber nicht ausreichend sichergestellt, so dass sie auf Unterstützung von außen angewiesen waren.


Kapitalanlagen

Rentenbrief des Armenhauses zur Aa, 1456 [Bildnachweis]
Die münsterschen Armenhäuser verfügten zum Teil über ergiebige Einnahmequellen aus Miet- und Pachteinnahmen, Zustiftungen und Vermächtnissen. Einen Teil des Geldes legten sie in Immobilien, einen weiteren Teil in sogenannten Renten an. Dazu vergaben sie Kapital an eine Person (den Rentenverkäufer oder Rentenschuldner), die sich im Gegenzug verpflichtete, dem Armenhaus regelmäßig eine bestimmte Summe, die Rente, zu bezahlen. Als Sicherheit setzte der Rentenverkäufer üblicherweise sein Haus ein. Renten wurden in der Regel an einem oder zwei festgesetzten Terminen im Jahr gezahlt. Die Zahlungsverpflichtung ging beim Tod des Rentenverkäufers auf dessen Erben über. Verkaufte ein Rentenverkäufer sein Haus, hatte der neue Besitzer die Verpflichtung zur Rentenzahlung zu übernehmen, da eine Rente fest mit der Immobilie verbunden war, auf der sie lastete. Gegen die Zahlung einer Rückkaufsumme konnte ein Rentenschuldner die Verpflichtung zur Zahlung der Rente ablösen.
Das Rentengeschäft war also (wenn der Rentenschuldner regelmäßig zahlte) ein vorteilhaftes Geschäft für die Armenhäuser. Sie konnten größere Geldsummen gewinnbringend anlegen und sicherten dem Armenhaus dadurch regelmäßige Einkünfte.
Aus den Verzeichnissen, die die Verwalter der Armenhäuser führten, lässt sich erkennen, dass manche Renten tatsächlich über lange Zeiträume gezahlt wurden. Manche Renten blieben aber, vor allem in Kriegszeiten, aus, und die Armenhausverwalter mussten versuchen, die ausstehenden Zahlungen, die sogenannten Restanten, einzutreiben.


Schenkungen und Spenden

Testament der Mechtelt Hesselinck von 1551 [Bildnachweis]
Besonders die kleineren und viele der neugegründeten Armenhäuser waren auf Schenkungen und Spenden angewiesen, um die Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen zu können. Das Armenhaus Speckpfründe Ludgeri beispielsweise verfügte weder über eine eigene Landwirtschaft noch über Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien. Die jährlichen Einkünfte in Form von Renten reichten nicht aus, Heizmaterial und alle notwendigen Lebensmittel zu kaufen. Auch das Armenhaus Prussen konnte seinen Bedarf lange Zeit nicht aus eigener Kraft decken. Seine Bewohnerinnen erhielten wiederholt Geld- und Naturalspenden aus dem Almosenkorb Überwasser. Im Jahre 1579 beschloss der Rat, dass die Frauen im Armenhaus Prussen täglich eine Mahlzeit aus dem Magdalenenhospital erhalten sollten.
Viele münstersche Bürgerinnen und Bürger bedachten eines oder mehrere Armenhäuser mit Vermächtnissen (Legaten). Sie verfügten in ihren Testamenten, den Armen in bestimmten Häusern eine meist kleine Geldsumme zu geben. Mechtelt Hesselinck beispielsweise vermachte in ihrem Testament aus dem Jahre 1551 unter anderem je 10 Taler an die Armenhäuser "up der berchstrate" (zur Aa), "by sunte johanse" (bei St. Johannis), "by den budenturm" (Jüdefeld), "prussen hues" (Prussen), "up sunte merttens kerchoff" (zum Busch).
In seltenen Fällen sollten die Armen Nahrungsmittel wie etwa Roggen erhalten. Manche Erblasser vermachten Armenhäusern nicht nur kleinere Legate, sondern hinterließen ihnen größere Geldsummen oder auch Immobilien.


Eingebrachte Werte der Armen

Aufstellung über einen Nachlassverkauf, Titelblatt, 1770 [Bildnachweis]
In einigen Hausordnungen heißt es, die Armen sollten "umb Goddes willen" aufgenommen werden. Das bedeutet, ihre Aufnahme erfolgte ohne finanzielle Gegenleistung. Allerdings waren sie in vielen Häusern verpflichtet, eine Grundausstattung mitzubringen. Das Magdalenenhospital erwartete beispielsweise, dass aufzunehmende Personen zwei Töpfe, einen Kessel, eine Kanne, eine Kiste, einen Spind sowie ein Bett samt Decken, Kissen und Laken mitbrachten. Verfügte eine arme Person weder über die erforderlichen Gegenstände noch über Geld, um sie anzuschaffen, konnte sie auf Hilfe aus der offenen Armenfürsorge hoffen. So bewilligte zum Beispiel 1569 der Almosenkorb Aegidii einer Witwe eine Summe Geld, damit sie ein Bett für ihren blinden Sohn kaufen konnte, den sie im Magdalenenhospital unterbringen wollte. Im 19. Jahrhundert waren Arme in Münster ebenfalls noch verpflichtet, ein Bett samt Zubehör sowie Kleidung mit in das Armenhaus zu bringen.
Die eingebrachte Grundausstattung stellte für die Armenhäuser in doppelter Hinsicht einen Vermögenswert dar. Erstens entlastete die Eigenleistung der Armen die Institutionen von der Anschaffung der benötigten Gegenstände. Zweitens gingen die Habseligkeiten der Armen nach deren Tod in das Eigentum der Armenhäuser über. Aus dem Armenhaus St. Johannis ist bekannt, dass der Nachlass verkauft wurde. Vermutlich wurden nicht benötigte Gegenstände auch in anderen Armenhäusern veräußert und das Geld zum Wohl der Armen verwendet. Im Armenhaus Speckpfründe Ludgeri kam wie in anderen Armenhäusern nach dem Tod einer Pfründnerin eine Schätzerin in das Haus und taxierte die Hinterlassenschaft der Verstorbenen. Die Kleider, Haushalts- und Einrichtungsgegenstände wurden dann ihrem festgestellten Wert entsprechend öffentlich verkauft.


Gartenbau, Landwirtschaft und Viehzucht

Gärten und Felder vor Münster um 1570 [Bildnachweis]
Einige Armenhäuser besaßen Gärten inner- oder außerhalb der Stadt, die zum Anbau von Gemüse für die eigene Versorgung genutzt wurden. Nur wenige Armenhäuser verfügten zudem über Ländereien, die entweder an Bauern verpachtet waren oder durch eigene Kräfte bestellt wurden. So verfügte etwa das Magdalenenhospital über eine Reihe von Naturaleinkünften aus der Verpachtung seiner Ländereien. Die Bauern waren verpflichtet, beispielsweise Getreide, Geflügel, Ferkel oder Kälber abzuliefern. Überschüssige Produkte, die nicht im Armenhaus verbraucht werden konnten, wurden verkauft. Die Nahrungsmittelproduktion wurde durch die eigene Bewirtschaftung der Länderein, die nicht verpachtet waren, ergänzt.
Die Eigenwirtschaft spielte auch im Antoniushospital eine bedeutende Rolle. Der Getreideanbau war so erfolgreich, dass regelmäßig Überschüsse verkauft werden konnten. Das Antoniushospital besaß zudem verschiedene Nutztiere. Ein Inventar aus dem Jahre 1644 verzeichnet 14 Kühe, 1 Ochsen, 4 Bullen, 3 "Stercke" (Rinder), 4 Kälber und 10 Milchkälber.
Für die Eigenwirtschaft wurden entlohnte Arbeitskräfte beschäftigt. Die Armenhausbewohnerinnen und -bewohner waren zwar zur Mithilfe verpflichtet. Ihr Einsatz war jedoch beschränkt, da sie häufig gebrechlich oder krank waren.
Landwirtschaft und Gartenbau waren für diejenigen Armenhäuser ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, die über den entsprechenden Bodenbesitz verfügten. Eine Reihe der kleineren Häuser in Münster verfügte dagegen weder über Ländereien noch über das nötige Kapitel, solche zu erwerben. Sie waren daher auf andere Formen der Nahrungsbeschaffung angewiesen.


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