Schnittholz sollte bis Mitte März verbrannt werden / Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erteilt Genehmigung / Antrag im Internet
Münster (SMS) Noch bis Ende Februar dürfen Bäume, Hecken und Büsche geschnitten oder "auf den Stock gesetzt" werden. Ab dann gewährt das Bundesnaturschutzgesetz diesen Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Formschnitte von Zierhecken hingegen sind ganzjährig erlaubt. Mit Genehmigung der Stadt Münster, die die Grundeigentü