Vom Recht, Deutscher zu sein und den Problemen, es nachzuweisen
(SMS) Nach den Gesetzen der Bundesrepublik sind Aussiedler keine Ausländer, auch keine Deutschstämmigen, sondern Deutsche, die ein Recht darauf haben, in Deutschland zu leben. Volkszugehöriger ist, "wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Erziehung, Sprache und Kultur bestätigt wird" (Paragraph 6 Bundesvert