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Hintergrundmaterial

„Damals fremd » heute vertraut“ — ein Projekt mit vielen Fassetten! Zur Vorbereitung und Einarbeitung in die vielfältigen Aspekte des Themas hat die Projektgruppe unterschiedliche Materialien und Informationen gesammelt und ausgewertet. Einige dieser nützlichen Daten und Fakten, die die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Recherche zusammengetragen haben, werden hier vorgestellt.

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Wer lebt & lebte in Münster Tür an Tür?

Ein kurzer Überblick über die Bevölkerungsstatistik
Aktuell werden über 150 Nationen unter den Bürgern Münsters gezählt. In der Statistik für das Jahr 2006 machte Anteil derjenigen ohne deutschen Pass 8,4 Prozent der Einwohner aus. Umgerechnet heißt das, von insgesamt 272.771 Bürgern besaßen 22.913 nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Dezernat für Aussiedler-, Flüchtlings- und Asylbewerberangelegenheiten spricht von derzeit gut 51.000 Menschen mit Migrationsvorgeschichte.

Statistik Welche Nationalitäten gibt es in Münster?
Die stärkste Gruppe bilden hiervon mit 2.091 Menschen die Türken, knapp gefolgt von den Jugoslawen (1.865), den Portugiesen (1.765) und den Polen (1.608). Als fünftgrößte Gruppe kommen dann die Italiener mit 777 Einwohnern. Seit 1975 teilen sich die drei großen Ausländergruppen — Türken, Jugoslawen und Portugiesen — die Spitze dieser Statistik mit leichten Schwankungen in der Reihenfolge.

Wieso eigentlich Jugoslawen?
Die Tatsache, dass auch nach dem Zerfall Jugoslawiens im Jahr 1991 Jugoslawen als Gruppe auftauchen, verblüfft. Zumal auch die Nationalitäten, die aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangen sind, separat in den Erhebungen berücksichtigt sind. Die Antwort auf dieses Rätsel ist einfach: Wer noch seinen alten Pass besitzt, wird als Jugoslawe gezählt. Unabhängig davon, dass es den Vielvölkerstaat nicht mehr gibt.

Was änderte sich mit dem Wirtschaftswunder?
In der Zeit von 1950 bis 1960 machten die Polen die größte Gruppe aus. Zudem erfasste man viele Niederländer und Österreicher. Erstmals tauchen in dieser Dekade durch die Stationierung des britischen Militärs und dessen Angehörigen auch Engländer und Nordiren im vorderen Feld der Statistik auf. Insgesamt lag der ausländische Bevölkerungsanteil in Münster damals zwischen 1,2 und 1,5 Prozent. Im folgenden Jahrzehnt, den 1960er-Jahren, verdoppelte sich die Zahl der Ausländer. Man warb auch von Münster aus eifrig um Arbeiter aus dem Ausland, immer mit der Vorstellung, die „Gäste“ blieben nur solange man sie brauchte. Allen voran stellten in dieser Zeit die Spanier eine der großen Gastarbeitergruppen, die alsbald von den Jugoslawen, Portugiesen und Türken abgelöst wurden.

Und vor dem Zweiten Weltkrieg?
Aus der Vorkriegszeit sind die Bevölkerungsstatistiken in Bezug auf den Anteil von in der Stadt lebenden Ausländern nur mit großen Lücken überliefert. Im Jahr 1930 beispielsweise wurden bei einer Gesamteinwohnerzahl von 120.343 Menschen nur insgesamt 601 Fremde beziffert, davon 188 Niederländer, 94 Österreicher, 62 Tschechoslowaken, 53 Polen und 24 Italiener.

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Versuch einiger Definitionen

Damals fremd – heute vertraut: Der Begriff Fremde deutet eine historische Dimension an. Denn heute hört man eher die Worte Einwanderer, Ausländer, Gastarbeiter, Flüchtlinge, Spätaussiedler, Asylanten, Immigranten, Migranten oder Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit Migrationsvorgeschichte.

Arbeitsmigranten
Unter Arbeitsmigration versteht man das Auswandern (von migratio, lat. für Wanderung, Auswanderung) von Menschen zum Zweck einer Arbeitsaufnahme in einem fremden Land. Dabei ging (und geht auch heute noch) die Wanderung vorwiegend aus industriell weniger entwickelten Ländern in ökonomisch weiter entwickelte Nationen. Arbeitsmigranten aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) können gegebenenfalls nach dem Aufenthaltsgesetz als Arbeitnehmer oder Selbständige einreisen und sich in Deutschland aufhalten.

Asylberechtigte
Während Asylbewerber Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren sind, bezeichnet der Begriff Asylberechtigte die anerkannten Asylbewerber.

Asylbewerber
Asylbewerber sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme ansuchen, prüft in einem Asylverfahren, ob es sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und/oder ob sonstige Abschiebungshindernisse vorliegen (Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe usw.).

Ausländer
Ausländer ist ein Rechtsbegriff. Er bedeutet, man besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Ausländische Studierende
Ausländische Studierende können ggf. nach dem Aufenthaltsgesetz ein Aufenthaltsrecht zu Studienzwecken erhalten.

Bestandsmigranten
Bestandsmigranten ist ein rechtlich normierter Begriff, der die Menschen zusammenfasst, die schon länger, manchmal über zwei oder drei Generationen in Deutschland leben.

Einwanderer (s. auch Migranten)
Überschreiten Menschen im Zuge ihrer Migration Ländergrenzen, werden sie aus der Perspektive des Landes, das sie betreten, Einwanderer oder Immigranten (von lat.: migrare, wandern) genannt. (Aus der Perspektive des Landes, das sie verlassen, heißen sie Auswanderer oder Emigranten.)

Erasmus-Studenten
Das Erasmus-Programm ist ein Programm der Europäischen Union. Gegründet wurde es mit dem Ziel, die Zusammenarbeit von Hochschulen innerhalb der EU und anderen europäischen Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, teilweise Schweiz) zu fördern. Zudem soll die Mobilität von Studierenden und Dozenten gestärkt werden. Die Abkürzung ERASMUS steht für “European Region Action Scheme for the Mobility of University Students”.

Exilanten
Der Begriff Exil (lateinisch Exilium, zu ex(s)ul = in der Fremde weilend, verbannt) bezeichnet die Abwesenheit eines Menschen oder einer Volksgruppe aus der eigenen Heimat. Gründe sind Ausweisung, Verbannung, Vertreibung, Ausbürgerung, Zwangsumsiedlung, religiöse oder politische Verfolgung. Das Exil ist daher meist mit Einschränkungen der freien Entfaltung des Individuums im ursprünglichen Heimatland verbunden.

Flüchtlinge
Ein Flüchtling ist eine Person, die durch politische Zwangsmaßnahmen, Kriege oder Existenz gefährdende Notlagen veranlasst wurde, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen.

Fremde
Ursprünglich bedeutete „fremd“ soviel wie „fern vom Heimatort“. Als Fremder galt jeder, der in eine Stadt kam, aus der er nicht stammte. Unabhängig von seiner Nationalität. Ganz gleich, ob er aus einem fernen Land oder aus der nächsten Umgebung anreiste.

Gastarbeiter
Der Begriff Gastarbeiter wurde in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland für die in großer Zahl im Ausland angeworbenen Arbeitsmigranten geprägt. Man ging davon aus, dass die Gekommenen nur befristet in Deutschland blieben und zwar solange wie man Arbeitskräfte benötigte. Arbeitnehmer jedoch, die aufgrund der Freizügigkeitsregelungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Deutschland arbeiteten (Belgien, Frankreich, Niederlande) oder ohne besondere Vertragsgrundlage dort arbeiteten (Österreich, Schweiz, England, USA) wurden gewöhnlich nicht als „Gastarbeiter“ bezeichnet. Zahlenmäßig spielten sie auch nur eine geringe Rolle gegenüber denen, die über Anwerbeabkommen geholt wurden.

Heimatvertriebene
Der Begriff Vertreibung stellt einen Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe dar, die sie zum Verlassen der Herkunftsregion zwingen. Als Heimatvertriebene wurden ab 1953 vom Gesetzgeber in der Bundesrepublik (im Bundesvertriebenengesetz) diejenigen bezeichnet, die nach Kriegsende z.B. aus Schlesien ausgewiesen worden waren.

Illegale Einwanderer
Ein illegaler Einwanderer ist eine Person, die unerlaubt in ein Land einreist und/oder sich unerlaubt in einem Land aufhält. Er besitzt keinen regulären Status nach dem Ausländerrecht.

Integration
Integration ist ein Prozess, der häufig in Zusammenhang mit Menschen mit Migrationsvorgschichte gebraucht wird. Er besteht aus Annäherung, gegenseitiger Auseinandersetzung, Kommunikation, Nennen von Gemeinsamkeiten, Feststellen von Unterschieden und der Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung zwischen Zugewanderten und schon länger anwesender Bevölkerung. Im Gegensatz zur Assimilation (völlige Anpassung), verlangt Integration nicht die Aufgabe der eigenen kulturellen Identität.

Menschen mit Migrationshintergrund
Die Umschreibung „Menschen mit Migrationshintergrund“ fasst Migranten und ihre Nachkommen unabhängig von der tatsächlichen Staatsbürgerschaft zusammen. Sie können also auch einen deutschen Pass haben.

Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Generell zählen zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte solche mit eigenen Migrationserfahrungen sowie deren Nachfahren bis zur zweiten Generation.

Migranten
Als Migranten werden — im weitesten Sinne — jene Menschen bezeichnet, die für einen Wohnsitzwechsel eine größere Entfernung zurückgelegt haben und die einzeln oder in Gruppen ihre bisherigen Wohnorte verlassen, um sich an anderen Orten dauerhaft oder zumindest für längere Zeit niederzulassen. Mittlerweile wird der Begriff jedoch fast ausschließlich für Einwanderer aus dem Ausland verwendet. Pendler, Touristen und andere Kurzzeitaufenthalte fallen nicht unter die Definition von Migration. Saisonale Arbeitsmigration wird jedoch manchmal mit einbezogen.

Spätaussiedler
Die meisten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Angehörige der deutschen Minderheiten aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Sie sind „Deutsche“ im Sinne des Grundgesetzes. Die Russlanddeutschen stellen mit über 90 Prozent seit 1993 die dominante Zuwanderungsgruppe aus diesen Gebieten dar. Spätaussiedler können mit Familienangehörigen, die oft nicht deutschstämmig sind, einreisen.

Unionsbürger
Grundsätzlich haben EU-Bürger beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie beispielsweise Arbeitssuche, Berufsausbildung, Selbständigkeit ein Recht auf Freizügigkeit. Das gleiche gilt auch für deren Familienangehörige.

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