Damit den Grundeigentümern oder Pächtern für die Entsorgung des Schnittholzes keine unzumutbaren Kosten entstehen, können diese sich jetzt auf Antrag von den Vorschriften des Abfallrechts befreien lassen. Zur Vereinfachung des Verfahrens hat die Stadt Münster ein Antragsformular entwickelt, das beim landwirtschaftlichen Kreisverband unter Telefon 4 44 55 (Elke Dickmann) oder beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz unter Telefon 4 92-67 75 (Rainer Gehltomholt) oder 4 92-67 74 (Norbert Holtkamp) erhältlich ist. Das Formular ist auch im Stadtnetz publikom unter www.muenster.de/stadt/umwelt abrufbar.
Zum Schutze der vielen Heckenbewohner schreibt das Landschaftsgesetz vom 1. März bis 30. September eine "Schonzeit" vor. In dieser Zeit dürfen Hecken, Gebüsche, Röhricht und Schilfbestände weder zerstört, abgeschnitten noch gerodet werden. Dabei ist es unwesentlich, ob sich augenscheinlich keine Nester feststellen lassen. Das Gesetz gilt daher sowohl für die freie Landschaft als auch für den Siedlungsbereich und den Hobbygärtner. Erlaubt ist ein vorsichtiger Pflegeschnitt, um Büsche und Hecken in Form zu bringen. Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ergriffen werden müssen, sind ebenfalls erlaubt.
Alle acht bis 15 Jahre sollte eine Hecke „auf den Stock gesetzt“ werden, das heißt, sie wird bis auf etwa 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten. Geschieht dies nicht, verdrängen schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze. Es sollte darauf geachtet werden, dass Hecken nur in kleineren Abschnitten „auf den Stock gesetzt“ werden. So bleiben den Tieren Rückzugsmöglichkeiten und die beschnittenen Teilstücke werden schnell wieder besiedelt. Einzelbäume sollten in unregelmäßigen Abständen stehen bleiben, so dass sich Altholzbestände entwickeln können. Sie haben vielfältige ökologische Funktionen und prägen das Landschaftsbild.
In den vergangenen Jahren hat das Amt für Grünflächen und Umweltschutz Pflegemaßnahmen an Hecken im Außenbereich mit städtischen Mitteln und mit Landesmitteln unterstützt. Für Pflegemaßnahmen im kommenden Herbst können schon jetzt Anträge gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt Hans Waltermann unter der Rufnummer 4 92-67 29.