Bundesinstitut lehnt Cannabis-Modellprojekt ab

08.11.2017

Behörde verweist auf Betäubungsmittelgesetz / Bescheid auf Homepage des Gesundheitsamtes

Münster (SMS) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat den Antrag des Gesundheitsamtes der Stadt Münster für ein wissenschaftliches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis abgelehnt.

Der Antrag war Folge eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Der Rat hatte beschlossen, dass sich die Stadt für eine Teilnahme an einem wissenschaftlichen Forschungsprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis unter medizinischen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten einsetzen soll. Vorausgegangen war ein Bürgerantrag der Hanffreunde Münster.

Schätzungsweise zwei Millionen Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig Cannabis, so die Statistik. Diese Menschen müssen jedoch nach geltendem Recht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Eine große Anzahl von Experten setzt sich inzwischen für eine Veränderung dieser Drogenpolitik ein. Sie folgen damit einem Weg, der auch international diskutiert und in einigen Ländern bereits umgesetzt wird.

Grundsätzlich verbietet das Betäubungsmittelgesetz den Besitz und den Handel mit Cannabis, lediglich für medizinische und therapeutische Zwecke darf es unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Den Konsum von Cannabis durch gesunde Erwachsene lehnt das Bundesinstitut daher weiterhin entschieden ab, was ein zentraler Ablehnungsgrund für den Antrag aus Münster ist.

Auch andere Städte wie etwa in Berlin der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatten entsprechende Anträge gestellt. Doch auch da spielte das Bundesinstitut nicht mit. Zur Legalisierung des kontrollierten Cannabiskonsums ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes nötig. Dazu bedarf es einer Entscheidung auf Bundesebene.

Den Ablehnungsbescheid des Bundesinstitutes dokumentiert das Gesundheitsamt auf seiner Homepage: www.stadt-muenster.de/gesundheit

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