"Wohnraum für alle" gilt in Münster auch für Menschen mit Beeinträchtigungen
14.11.2016
Münster (SMS) Der Grundsatz "Wohnraum für alle" gilt in Münster auch für Menschen mit psychischen oder Suchterkrankungen und für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie dürfen wegen der großen Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen nicht zu Verlierern am Wohnungsmarkt werden. Darin sind sich Politik und Stadtverwaltung, Wohnungswirtschaft, Betreuungsvereine und Leistungsanbieter für Menschen mit Beeinträchtigungen einig.
Das Konzept der Sozialgerechten Bodennutzung bietet die Voraussetzung, dass Wohnungsunternehmen gerade auch für diese Menschen angemessenen Wohnraum schaffen können, wurde bei einer Fachtagung mit etwa hundert Teilnehmern in der Rüstkammer des Rathauses deutlich. Das vom Rat beschlossene Konzept legt die Vergabe von städtischem Bauland nach sozialen Kriterien fest. Grundstücke werden danach nicht mehr zum Höchstgebot, sondern konzeptorientiert und zum Verkehrswert veräußert.
Soziale Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigungen beginne mit der Bereitstellung von angemessenem, bezahlbarem Wohnraum, sagte Ulrich Hohenbrink vom Förderkreis Sozialpsychiatrie. Er sprach sich für eine Quote für Wohnraum für Menschen mit Beeinträchtigungen aus. Schon bei der Planung von Quartieren seien inklusive Wohnkonzepte und soziale Räume für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen.
Erfahrungen in der Entwicklung von solchen Wohnquartieren gibt es in Münster bereits. Das städtische Wohnungsunternehmen habe in den vergangenen Jahren in Partnerschaft mit Trägern verschiedene Wohnprojekte umgesetzt, sagte Sebastian Albers von der Wohn- und Stadtbau. Nach dem Bezug der Häuser bestehe eine enge Zusammenarbeit zwischen den Trägern, den Mietern und dem sozialen Management der Wohn- und Stadtbau.
"Die allermeisten Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung unterscheiden sich hinsichtlich ihres Wohnraumbedarfs nicht von allen anderen Menschen", stellte Dr. Annette Siemer-Eikelmann vom Gesundheitsamt der Stadt fest. Auch für diese Menschen sei eine Wohnung nicht nur ein "Dach über dem Kopf", sondern diene dem Wohlbefinden und der Sicherheit und trage damit zur psychischen und geistigen Gesundheit bei. Die Betroffenen hätten - mit Ausnahme eines "extrem kleinen Anteils" - in aller Regel keine Probleme, die Wohnung ordentlich zu halten und sich nachbarschaftlich rücksichtsvoll zu verhalten.
Veranstalter der Tagung war das Gesundheitsamt. Es hatte damit eine Anregung aus der Arbeitsgemeinschaft Wohnen des Arbeitskreises Psychiatrie aufgegriffen. Weitere Kooperationspartner waren das städtische Sozialamt und die "Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung".
Das Konzept der Sozialgerechten Bodennutzung bietet die Voraussetzung, dass Wohnungsunternehmen gerade auch für diese Menschen angemessenen Wohnraum schaffen können, wurde bei einer Fachtagung mit etwa hundert Teilnehmern in der Rüstkammer des Rathauses deutlich. Das vom Rat beschlossene Konzept legt die Vergabe von städtischem Bauland nach sozialen Kriterien fest. Grundstücke werden danach nicht mehr zum Höchstgebot, sondern konzeptorientiert und zum Verkehrswert veräußert.
Soziale Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigungen beginne mit der Bereitstellung von angemessenem, bezahlbarem Wohnraum, sagte Ulrich Hohenbrink vom Förderkreis Sozialpsychiatrie. Er sprach sich für eine Quote für Wohnraum für Menschen mit Beeinträchtigungen aus. Schon bei der Planung von Quartieren seien inklusive Wohnkonzepte und soziale Räume für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen.
Erfahrungen in der Entwicklung von solchen Wohnquartieren gibt es in Münster bereits. Das städtische Wohnungsunternehmen habe in den vergangenen Jahren in Partnerschaft mit Trägern verschiedene Wohnprojekte umgesetzt, sagte Sebastian Albers von der Wohn- und Stadtbau. Nach dem Bezug der Häuser bestehe eine enge Zusammenarbeit zwischen den Trägern, den Mietern und dem sozialen Management der Wohn- und Stadtbau.
"Die allermeisten Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung unterscheiden sich hinsichtlich ihres Wohnraumbedarfs nicht von allen anderen Menschen", stellte Dr. Annette Siemer-Eikelmann vom Gesundheitsamt der Stadt fest. Auch für diese Menschen sei eine Wohnung nicht nur ein "Dach über dem Kopf", sondern diene dem Wohlbefinden und der Sicherheit und trage damit zur psychischen und geistigen Gesundheit bei. Die Betroffenen hätten - mit Ausnahme eines "extrem kleinen Anteils" - in aller Regel keine Probleme, die Wohnung ordentlich zu halten und sich nachbarschaftlich rücksichtsvoll zu verhalten.
Veranstalter der Tagung war das Gesundheitsamt. Es hatte damit eine Anregung aus der Arbeitsgemeinschaft Wohnen des Arbeitskreises Psychiatrie aufgegriffen. Weitere Kooperationspartner waren das städtische Sozialamt und die "Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung".