Stadt unterstützt bei Aufklärungsarbeit

14.10.2009

Bericht für Staatsanwaltschaft mit neuen Gesichtspunkten / Prüfraster für Aufsichtsrats-Dienstreisen

Münster (SMS) Die Stadt Münster erarbeitet rechtssichere Entscheidungskriterien für Dienstreisen von Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften, die den Aufsichtsorganen dieser Gesellschaften an die Hand gegeben werden sollen. Dieses Prüfraster wird die Erkenntnisse aus dem - mittlerweile eingestellten - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen Informationsfahrten des Stadtwerke-Aufsichtsrates und aus dem zurzeit laufenden Verfahren in Sachen Wohn- und Stadtbau berücksichtigen.

"Informationsfahrten von Aufsichtsräten werden durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt", so der städtische Rechtsdezernent Dr. Wolf Heinrichs. Vielmehr geht es vor allem um die rechtliche Bewertung der Eindeutigkeit des dienstlichen Charakters von Fahrten.

In die aktuellen Ermittlungen wird die Stadt in ihrer Verantwortung für schutzwürdige Belange ihrer Mandats- und Funktionsträger eine Stellungnahme zu bisher noch nicht vorgetragenen Gesichtspunkten einbringen, die im weiteren Verfahren entlastend berücksichtigt werden können. Die Stadt geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft diese Ausführungen in das weitere Verfahren einbeziehen und bewerten wird. Eine entsprechende Erklärung hatte Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann bereits im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 30. September 2009 abgegeben.

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