Datenabgleich gibt Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch

03.09.2009

Hartz IV: AMS geht jährlich 600 Verdachtsfällen nach / "Kein Kavaliersdelikt"

Münster (SMS) Es gibt ihn, aber er macht sich in den meisten Fällen nicht bezahlt: der Missbrauch bei der Gewährung von Hartz-IV-Leistungen. Wer zum Beispiel Einkünfte verschweigt und dabei auffällt, muss nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) ungerechtfertig bezogene Leistungen zurückzahlen und zusätzlich mit einem Bußgeld rechnen.

2008 ging die AMS, in der Stadt und Arbeitsagentur bei der Umsetzung von Hartz IV zusammenarbeiten, fast 600 Verdachtsfällen nach. In diesem Jahr werden es wohl kaum weniger werden. "Die Leistungsempfänger haben die Pflicht, uns über Einkünfte, Vermögen, Arbeitsaufnahme oder auch einen Umzug zu informieren. Jeder, der vorsätzlich dagegen verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug", stellt AMS-Geschäftsführerin Ulrike Otto klar.

Alarmiert ist die AMS vor allem dann, wenn sich beim routinemäßigen Abgleichen der bei Rentenversicherungsträgern und Arbeitsagentur gespeicherten Daten Widersprüche ergeben. Auch beim Bundesamt für Finanzen, bei dem die Freistellungsaufträge für Zinseinkünfte erfasst werden, fragt die AMS nach. Aktiv wird sie zudem, wenn Post nicht zugestellt werden kann oder ein Hilfeempfänger wochenlang nicht erreichbar ist. "Wir gehen jedem Verdacht nach. Das sind wir auch der überwiegenden Mehrheit unserer Kunden schuldig, die sich korrekt verhalten", betont AMS-Geschäftsführerin Ulrike Otto. Leistungsmissbrauch sei kein Kavaliersdelikt.

In der Hälfte der Fälle geht es um Beschäftigung oder sogar Schwarzarbeit. Dann schaltet die AMS das Hauptzollamt ein. Die andere Hälfte überprüfen AMS-Mitarbeiter selbst. 116 Bußgelder wurden im vergangenen Jahr verhängt, weil die Mitteilungspflicht auf die leichte Schulter genommen worden war - übrigens nicht nur gegen Leistungsempfänger, sondern auch gegen Arbeitgeber, die auf Anfragen nicht reagiert hatten. Das Bußgeld für Arbeitslosengeld II-Bezieher beträgt in der Regel ein Viertel der Schadenssumme.

Bei Betrugsverdacht schaltet die AMS die Staatsanwaltschaft ein. Grundsätzlich gehe man aber mit Fingerspitzengefühl an die Überprüfung heran, versichert Ulrike Otto: "Unser Ziel ist es nicht, Bußgelder zu verhängen, sondern die Situation schnell zu klären und den Schaden gering zu halten."
Texte und Fotos im Internet: www.muenster.de/stadt/presse


Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS)

Fast 20 000 Menschen in Münster sind angewiesen auf finanzielle Unterstützung durch die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS), um den Lebensunterhalt und die Wohnung zu sichern. Seit 2005 ist es Aufgabe der AMS, diesen Menschen Zugang zu den verbrieften Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II - besser bekannt als Hartz IV - zu ermöglichen. 2008 gewährte die AMS, in der die Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Münster zusammenarbeiten, Leistungen von fast 100 Mio Euro.

Zweite Aufgabe der AMS ist es, die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. 13 Mio Euro setzte sie 2008 für Weiterbildung, Trainingsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, berufsvorbereitende Maßnahmen, Eingliederungszuschüsse und viele weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme ein. 7100 Menschen profitierten davon: von arbeitslosen Jugendlichen, Zuwanderern und älteren Arbeitnehmern bis zu alleinerziehenden Frauen, Erwerbslosen ohne Ausbildung und Menschen mit Behinderungen. 30,3 Prozent der Geförderten wurden in den Arbeitsmarkt eingegliedert.

Hauptsitz der Arbeitsgemeinschaft Münster ist das Stadthaus 2 am Ludgeriplatz, Nebenstellen gibt es in Kinderhaus und Hiltrup. Die Arbeitsgemeinschaft hat zurzeit rund 225 Beschäftigte.

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