Radfahren im Kreisverkehr
In dem Faltblatt werden die drei unterschiedlichen Führungsformen für den Radverkehr in Kreisverkehren mit jeweils eigenen rechtlichen Vorschriften erläutert. So dürfen Radfahrer in geschlossenen Ortschaften bevorrechtigt auf den Radwegen um den Kreisverkehr fahren, sind aber außerhalb geschlossener Ortschaften jeweils untergeordnet.
Im Ludgerikreis etwa fahren Radfahrer sicher, wenn sie mittig in der äußeren Fahrbahn fahren und deutlich Handzeichen geben, ob sie weiter im Kreis fahren oder abbiegen wollen. Wichtig ist es dabei, Sichtkontakt mit den Autofahrern aufzunehmen und sich nicht an Last- und Lieferwagen sowie Bussen seitlichen vorbeizuschlängeln. Denn dort geraten Radfahrer in den "toten Winkel". Die Faltblätter sind kostenlos erhältlich bei der Münster Information, Heinrich-Brüning-Straße 9, im Kundenzentrum Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, in der Stadtbücherei, Alter Steinweg 11, und bei mobilé, Berliner Platz 22.