Bauordnungsamt checkt Gebäude auf Herz und Nieren

09.09.1999

Regelmäßige Prüfungen und Beratungen für Sicherheit und Brandschutz

(SMS) Feuer in der Diskothek oder im Altenheim - ein Horrorszenario, wenn dann die Brandschutzvorschriften nicht eingehalten worden sind. Dass die Rettungswege frei sind, die Feuerschutztüren dicht halten und die Feuerlöscher funktionieren, dafür sorgt neben anderen das städtische Bauordnungsamt. Die beiden Brandschutzfachleute Reinhold Inkmann und Werner Brungert prüfen große öffentliche und private Gebäude und leisten intensive Beratungen zu allen Fachfragen.

Für 432 Objekte in Münster sind regelmäßige Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben: Krankenhäuser, Diskotheken, Kinos, Sportstätten, große Versammlungsräume, Theater, Altenheime, Hotels, Schulen, Geschäftshäuser, Großbetriebe und Hochhäuser. Dort wacht das Bauordnungsamt in Abständen zwischen einem und fünf Jahren darüber, dass die Betreiber baurechtliche und brandschutztechnische Vorschriften auch einhalten: dass beispielsweise das jeweilige Gebäude in sogenannte Brandabschnitte eingeteilt ist und dass es gut ausgewiesene Rettungswege gibt.

Beim Termin vor Ort ergibt sich häufig auch eine ausgiebige Beratung. Wenn der Brandabschnitt mitten auf der Bühne enden würde oder der Notausgang hinterm Damenklo versteckt ist, wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. "Oft kann der Betreiber sich mit sogenannten Ausgleichsmaßnahmen behelfen: mit dem Einbau von Sprinkleranlagen oder Brandmeldern oder mit zusätzlichen Kennzeichen für die Rettungswege", weiß Reinhold Inkmann. Aus seinem reichen Erfahrungsschatz kann er oft gute Tipps geben und hat damit schon so manchen Gefahrenpunkt entschärft. Natürlich müssen Sicherheitsbeleuchtung, Rauchabzüge, Feuerlöscher und Brandmelder auch betriebsbereit sein. Das Funktionieren der technischen Ausrüstung überprüfen anerkannte Sachverständige. Reinhold Inkmann und Werner Brungert bleibt aber vorbehalten, sich die Sicherheitschecks dokumentieren zu lassen.

Größere und kleinere Mängel treten immer wieder einmal zu Tage. Das Bauordnungsamt setzt eine Frist, innerhalb derer nachgebessert werden muss. "Danach haben wir eigentlich keine weiteren Beanstandungen mehr. Die allermeisten Gebäudeeigner beheben die Mängel sofort und ausreichend", weiß Inkmann. Als letztes Mittel bleiben ordnungsbehördliche Zwangsmaßnahmen, wenn ein Eigentümer die Mängel am Gebäude nicht abstellt. "Das kommt allerdings fast nie vor", so Inkmann. "Schließlich geht es hier um die Sicherheit von Menschen. Das ist der Zweck, der hinter unserer Arbeit steht."

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