Heizkostenzuschuss: Sozialamt erwartet Tausende Anträge

15.02.2001

Vordrucke liegen an vielen Stellen aus / Bezieher von Wohngeld und von laufender Sozialhilfe müssen keinen Antrag stellen

(SMS) Das Sozialamt nimmt ab sofort Anträge auf den einmaligen Heizkostenzuschuss des Bundes entgegen, der Härten aus den stark gestiegenen Energiepreisen mildern soll. "Jetzt erhalten die Mieter die Nebenkosten-Abrechnungen, dann wollen sie auch wissen, wie es mit dem vielfach angekündigten Zuschuss steht", so Amtsleiter Michael Willamowski. Deshalb habe sich die Verwaltung entschlossen, im Vorgriff auf die immer noch ausstehende Zuständigkeiten-Regelung des Landes tätig zu werden.

Wie viele Menschen mit verhältnismäßig niedrigem Einkommen Anspruch auf den Zuschuss haben, lässt sich kaum sagen. Zahlen gibt es nur über Gruppen, die den Zuschuss automatisch ohne besonderen Antrag überwiesen bekommen. Dazu gehört nach Angaben von Wohnungsamtsleiterin Gabriele Regenitter mit rund 10 000 Haushalten die Mehrzahl der Wohngeldbezieher.

Daneben dürften Tausende mit etwas höherem, aber immer noch mäßigem Einkommen in Münster auf Antrag den Zuschuss erhalten: viele Alleinverdiener und Familien, Rentner, Berufseinsteiger, Bezieher von Arbeitslosengeld und -hilfe. Michael Willamowski: "Über deren Zahl lässt sich nur spekulieren."

Wer Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezieht oder in einem Heim lebt, erhält pauschal einmalig 100 Mark. Ansonsten beträgt der Zuschuss fünf Mark pro Quadratmeter Wohnfläche. Anspruch haben Alleinstehende und Haushaltsvorstände, denen in der Heizperiode 2000/2001 (Oktober bis März) für drei aufeinander folgende Monate Wohngeld bewilligt wurde. Daneben besteht ein Anspruch, wenn das Nettoeinkommen (ohne Werbungskosten) in diesem Zeitraum an drei aufeinander folgenden Monaten diese Beträge nicht übersteigt: 1650 Mark bei Alleinstehenden, 2300 Mark bei Zwei-Personen-Haushalten; für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 550 Mark.

Außer Wohngeldbeziehern müssen auch die zirka 3400 Empfänger von Sozialhilfe keinen Antrag stellen, die laufende Hilfe, pauschaliertes Wohngeld oder einen besonderen Mietzuschuss erhalten. Wichtig: Nach den gesetzlichen Vorgaben muss bei Sozialhilfebeziehern in der Regel der gesamte Heizkostenzuschuss als Einkommen berücksichtigt werden, für sie wird die Sache fast durchweg zum Nullsummenspiel.

Wer ansonsten vermutet, Anspruch auf den Zuschuss zu haben, findet einen Antragsvordruck plus Infoblatt an folgenden Stellen: Infothek im Stadthaus III, Bezirksverwaltungen, Bürgerberatung, Amt für Bürgerangelegenheiten, Stadtbücherei, Volkshochschule, Studentenwerk. Ausgefüllte Anträge müssen um 30. April eingegangen sein.

Studierende, die Bafög erhalten, leiten den Antrag an das Studentenwerk, Bismarckallee 5, 48151 Münster. Alle anderen Münsteraner stecken ihn mit folgender Anschrift in einen Briefkasten der Stadtverwaltung oder geben ihn zur Post: Sozialamt der Stadt Münster, Stadthaus III, Albersloher Weg 31, 48155 Münster. Telefonische Rückfragen beantwortet das Sozialamt unter den Nummern 4 92-50 20 und –50 30.

Das Sozialamt hat für die Bearbeitung des Heizkostenzuschusses ein eigenes Büro im Erdgeschoss des Stadthauses III eingerichtet (Zimmer E 002), so die stellvertretende Amtsleiterin Beate Scholz. "Dort haben wir nur für diesen Zuschuss zwei zusätzliche Mitarbeiterinnen eingesetzt. Wenn der Andrang sehr groß wird, können wir vermutlich noch aufstocken", berichtete sie. Ohnehin ist die einmalige Aktion für die kommunale Seite verhältnismäßig aufwendig. Unter anderem war ein Programm zur EDV-gestützten Auswertung der Anträge zu entwickeln.

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