Karatehalle kann jetzt am Mauritz-Lindenweg gebaut werden

15.02.2019

OLG Hamm: Teilkündigung der Fläche durch die Stadt ist rechtmäßig

Münster (SMS) Das Oberlandesgericht Hamm hat heute (15.2.) nach ausführlicher mündlicher Verhandlung angekündigt zu entscheiden, dass die von der Stadt Münster vorgenommene Teilkündigung der Fläche neben dem Kunstrasenplatz des SC Münster 08 rechtmäßig ist. Damit ist der Weg offen für den Bau der neuen Sporthalle für den Karateverein Shotokan auf einem Teil der städtischen Sportanlage am Mauritz-Lindenweg.

Der Neubau der Karatehalle ist dringend notwendig, weil die Stadt Münster den bisherigen Standort der Karatehalle an der Manfred-von-Richthofen-Straße für den Bau der Mathilde-Anneke-Gesamtschule benötigt. Der Verein Shotokan hat dort ein Erbbaurecht. Für den Neubau der Halle will die Stadt Münster dem Karate-Verein in der weitläufigen städtischen Sportanlage am Mauritz-Lindenweg eine Parzelle auf einer Wiese neben dem Fußballfeld übertragen. Dagegen hatte der SC Münster 08 geklagt.

Schon das Landgericht Münster hatte die Klage im vergangenen Frühjahr abgewiesen. In der Begründung hieß es, dass sich aus dem Vertrag zwischen dem SC Münster 08 und der Stadt Münster das Recht ergebe, Teile der überlassenen Sportanlage für städtische Zwecke in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch die Nutzung der Sportstätten nicht beeinträchtigt werde.

Nach der erneuten gerichtlichen Klärung zugunsten der Stadt werden die intensiven Gespräche mit den Beteiligten nun fortgesetzt, damit die Ratsbeschlüsse zur Verlagerung der Karatehalle möglichst schnell umgesetzt werden und der geplante Bau für die  Gesamtschule realisiert werden kann.

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