Bei der Unteren Wasserbehörde im Amt für Grünflächen und Umweltschutz ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet, die derzeit von 17 Mitarbeitern im täglichen Wechsel wahrgenommen wird.
Der spezielle Einsatzwagen enthält alle wichtigen Materialien, die die Fachleute vor Ort benötigen.
Dazu gehören zum Beispiel Utensilien für die Entnahme von Boden- und Wasserproben.
Kleinere Ölschäden können die städtischen Mitarbeiter direkt beseitigen.
Meldungen über die Feuerwehr:
02 51 / 2 02 50
oder Notruf 112
Öl- oder Giftunfälle sind Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, hierbei können erhebliche wasserwirtschaftliche Probleme auftreten. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens und zur Abwehr von sonstigen Gefahren, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen (Sofortmaßnahmen) einzuleiten.
Sofortmaßnahmen werden durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz bzw. durch die Feuerwehr veranlasst und in den meisten Fällen durch die Feuerwehr durchgeführt.
Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:
Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:
Ganz wichtig: Wer eine Anlagen betreibt, instandhält, instandsetzt, reinigt oder prüft und einen Schaden bemerkt, muss diesen unverzüglichen melden!
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