Zunächst einmal ist es Ihre Aufgabe, die Kleinkläranlage zu kontrollieren. Zusätzlich muss sie regelmäßig durch einen Fachkundigen*1 für Abwassertechnik bzw. für Kleinkläranlagen gew artet werden. Wenn Sie selbst fundierte Kenntnisse zur Wartung technischer Anlagen erwerben möchten, sollten Sie Schulungen der Herstellerfirmen besuchen. Auch der ATV-DVWK*2 oder der BEW*3 bieten Lehrgänge an, in denen Sie die nötigen Kenntnisse zur Wartung von Kleinkläranlagen und zur Entnahme von Abwasserproben erlangen können. Neben der fachlichen Ausbildung erfordert die Wartung von Kleinkläranlagen auch ein gewisses Maß an Erfahrung. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Münster hält für Sie eine Liste mit qualifizierten Fachfirmen bereit.
Die Wartung durch einen Fachkundigen umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:
Beim Umfang der Wartung wird zwischen bauaufsichtlich zugelassenen und nicht bauaufsichtlich zugelassenen Anlagen unterschieden.
Für die Betreiber einer bauaufsichtlich zugelassenen Anlage ist der Wartungsumfang in der bauaufsichtlichen Zulassung und in der DIN 4261*4 nachzulesen.
Je nach Kleinkläranlagen-Typ müssen Sie diese bis zu dreimal jährlich durch einen Fachkundigen warten lassen. Bei jeder zweiten Wartung entnimmt er eine Abwasserprobe. Wichtigster Parameter, der untersucht wird, ist der Chemische Sauerstoffbedarf (CSB)*5. Dieser muss in jedem Fall in einem anerkannten Labor für Abwassertechnik oder durch eine Wartungsfirma mit eigenem Labor analysiert werden.
Bei nicht bauaufsichtlich zugelassenen Anlagen wird der Wartungsumfang in der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde festgeschrieben.
Sie als Besitzer einer Kleinkläranlage müssen einen entsprechenden Vertrag mit einem Fachkundigen abschließen, damit dieser für Sie die Wartung durchführen kann. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Vertrag. Er sollte folgende Angaben enthalten:
*1
Als Fachkundiger gilt, wer diese Qualifikation durch einen Gesellen- bzw. Meisterbrief, ein Diplom eines Ausbildungsganges aus den Bereichen Umwelttechnik, Abwasser, Ver- und Entsorgungstechnik oder eine ähnliche Ausbildung mit dem Schwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft" belegen kann.
*2
ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 02242/872-0
*3
BEW Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH Wimberstraße 1 45239 Essen-Heidhausen Tel. 0201/8406-6
*4
Kleinkläranlagen DIN 4261, Teil 1 bis Teil 4, eingeführt durch Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 25.11.1991
*5
CSB ist der Bedarf an Sauerstoff, der benötigt wird, um die gesamten organischen Abwasserinhaltsstoffe umfassend aufzuzehren. Ein CSB-Wert von150 mg je Liter gereinigten Abwassers darf nicht überschritten werden. Er ist ein Parameter für den Grad der noch vorhandenen Verschmutzung des gereinigten Abwassers. Der für Ihre Kleinkläranlage maßgebliche Wert wird in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgesetzt.
Matthias Meiners
Tel. 02 51/4 92-67 89
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