In den letzten Jahren wurden Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas) im Norden und Nordwesten des Landes NRW großflächig erteilt. Das Aufsuchungsfeld „Nordrhein-Westfalen Nord“, in dem auch Münster liegt, wurde an die ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH (EMPG) vergeben. Die EMPG plant in den Gemeindegebieten Nordwalde, Borken und Drensteinfurt Bohrungen durchzuführen. Wegen möglicher Umweltauswirkungen gibt es erhebliche Diskussionen, insbesondere um den geplanten Einsatz der Fördertechnologie Fracking.
Der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und die Gewinnung von Erdgas ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Der Bergbauunternehmer benötigt grundsätzlich zwei Arten von behördlichen Genehmigungen.
Für beides ist die Bezirksregierung Arnsberg mit der landesweit tätigen Abteilung Bergbau und Energie in NRW zuständig.
Zurzeit werden von der Landesregierung die inhaltlichen Grundlagen an ein Gutachten zur Gesamtbetrachtung der Förderung des unkonventionellen Erdgases in NRW vorbereitet. Bis zur Vorlage der Studie wird es nach Ausagen der zuständigen Ministerien keine Frac-Maßnahmen zur Förderung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-Westfalen geben.
Weiterhin wird sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Bundesberggesetz (BBergG) an moderne Umweltverträglichkeits- und Beteiligungsverfahren angepasst wird.
Zum Thema unkonventionelle Erdgasförderung gibt es inzwischen sehr viele Informationen im Internet. Im Folgenden ist eine Auswahl an Links aufgeführt:
Veit Muddemann
Tel. 02 51/4 92-67 79
Grundwasservorkommen des oberen Grundwasserleiters im Bereich Münster
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