Bäume, die als Naturdenkmal eingestuft sind, stellen unter Naturschutz stehende Landschaftselemente dar.
Der gesetzliche Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert& für Wissenschaft, Naturgeschichte, Landeskunde oder Erdgeschichte und umfasst ein absolutes Veränderungsverbot.
In Münster sind zurzeit 327 Naturdenkmale festgesetzt (Stand 12/07). Diese dürfen nicht gefällt oder in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden.
Weitere Informationen zu den Naturdenkmalen sind auf folgenden Seiten zu finden:
Christoph Kuttenkeuler
Tel. 02 51/4 92-67 44
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