Die untere Landschaftsbehörde setzt den Artenschutz durch die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzrechts und durch verschiedene praktische Artenschutzmaßnahmen, z. B. das Aufhängen von Nisthilfen um.

Wir informieren und beraten bei Fragen zu heimischen besonders geschützen Arten ....
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Artenschutzrecht
Matthias Genius
Tel. 02 51/4 92-67 15
prakt. Artenschutz
Dirk Dreier
Tel. 02 51/4 92-67 27
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