Die Wahl zur Kongreßstadt

Neutralitätserklärung: Kaiserliche Vollmacht für Johann Krane


Am Ende des Krieges

Neutralitätserklärung

Der Vermittler:
J. Krane


Reaktionen der Stadt

Zustimmung und Zweifel


  

Kaiserliche Vollmacht für Johann Krane, 20. April 1643 - (Bildnachweis)
  
Durch dieses kaiserliche Schreiben wurde der Hofrat Johann Krane bevollmächtigt, die Stadt Münster für die Dauer des Kongresses von ihren Verpflichtungen gegenüber Kaiser und Reich zu entbinden. Beide Städte waren nämlich nicht von vornherein unparteiisch. Osnabrück war schwedisch besetzt und somit eine Bastion der Protestanten. Münster dagegen wurde vom Kölner Erzbischof Ferdinand von Bayern katholisch regiert und war kaiserliche Garnisonsstadt. Die Neutralitätserklärung nimmt Bezug auf den Hamburger Präliminarvertrag vom 25. Dezember 1641. Dort hatte man sich geeinigt, den Krieg durch "Universalfriedenstractaten" in Münster und Osnabrück zu beenden. Hinter dieser Absicht stand die Erkenntnis, daß so viele Monarchen und Staaten Krieg führten, daß ihn nur ein Universalfrieden beenden könnte. Alle Streitfragen sollten in Verhandlungen geklärt werden. Nach der dann am 17. Mai 1643 tatsächlich erfolgten Neutralisierung Münsters dauerte es jedoch noch längere Zeit, bis der Kongreß tatsächlich seine Arbeit aufnahm.
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