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Angebote zur Tagesbetreuung
für Kinder in Münster
Kindertageseinrichtungen:
Elternbeitrag
Gute Betreuung hat ihren Preis. Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Münster besucht, werden dafür entsprechend Ihrer Einkommensverhältnisse Elternbeiträge an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fällig.
Die Höhe richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern, den wöchentlichen Betreuungsstunden und dem Alter des Kindes.
Haben Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung angemeldet, schickt Ihnen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien drei Formulare:
- eine Erklärung zum Elterneinkommen, in der Sie Ihre Einkommensverhältnisse darlegen,
- eine detaillierte Berechnungshilfe für Ihr Einkommen,
- ein Informationsblatt zum Elternbeitrag, auch zu möglichen Ermäßigungen.
Diese Formulare bekommen Sie auch auf Anfrage im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Tel. 4 92 - 51 47).
Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro zahlen Sie keinen Elternbeitrag.
Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit dem höheren Beitrag. Das gilt auch, wenn Ihre Kinder verschiedene Einrichtungen besuchen.
Nimmt Ihr Kind an der Übermittagbetreuung teil, zahlen Sie zusätzlich einen Beitrag für das Mittagessen (Essensgeld) direkt an die Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger.
Besucht Ihr Kind die Kindertageseinrichtung einer Elterninitiative, fallen in der Regel außerdem ein Beitrag für die Betriebskosten und ein Vereinsbeitrag an. Auch diese zahlen Sie direkt an die Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes ermäßigen oder bezuschussen, wenn bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie spätestens in dem Monat, in dem Ihr Kind zum ersten Mal die Kindertageseinrichtung besucht, einen Antrag beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellen.
- Berechnungshilfe zur Ermittlung des maßgeblichen Einkommens (17 kB)
- Merkblatt zum Elternbeitrag (PDF, 66 kB)
- Zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Erklärung zum Elterneinkommen - Online-Formular:
Erklärung zum Elterneinkommen
Anwendung mit Nutzung des neuen Personalausweises
