Münster (SMS) Ab Samstag gilt in Münster ein neuer Mietspiegel. Er löst den Mietspiegel 2015 ab. Nach dem neuen Mietspiegel ist die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierten Wohnraum in den zurückliegenden zwei Jahren um durchschnittlich 2,77 Prozent gestiegen. "Dieses Ergebnis hat mich überrascht, denn Wohnungsmarktexperten haben mit deutlich höheren Preissteigerungen gerechnet", sagte Stadtrat Matthias Peck. Der Berechnung des Durchschnittswertes liegen Mietverträge zugrunde, die im Referenzzeitraum von vier Jahren neu abgeschlossen oder verändert wurden. Die durchschnittliche Miete beträgt 7,25 Euro pro Quadratmeter (Fortschreibung 2015: 7,06 €/qm).
Der Mietspiegel 2017 gilt für rund 80 000 frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Einfamilienhäuser in Münster. Er erfüllt die Voraussetzungen eines "qualifizierten" Mietspiegels, bei dem auch in gerichtlichen Verfahren unterstellt wird, dass er tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegelt.
Um den Mietspiegel zu erstellen, hat das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung 2016 die Daten komplett neu erhoben. Dazu wurden 18 000 Mietparteien und Vermieter angeschrieben. Fast 5000 haben den sehr umfangreichen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt.
"Dank dieser Bereitschaft zur Mitwirkung ist es gelungen, einen wirklich repräsentativen Querschnitt der ortsüblichen Mietentgelte für vergleichbare Wohnungen abzubilden", so der Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit. Das Verfahren wurde vom EMA-Institut für Marktanalysen (Sinzing) wissenschaftlich begleitet. Es hat auch die Daten aus der Befragung ausgewertet.
Die Struktur des neuen Mietspiegels ist weitgehend unverändert: Die Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete ist abhängig vom Alter und der Größe der Wohnung. Zu- und Abschläge gibt es für die Wohnungsart und die Ausstattung, für Modernisierungen und Energieeffizienz sowie für den Bereich und die Lage der Wohnung im Stadtgebiet.
Der Wohnbereich spielt in Münster eine wesentliche Rolle für die Miethöhe. Je zentraler die Wohnung liegt, desto höher fällt der Zuschlag zur Basismiete aus. Er kann bis zu 23 Prozent erreichen.
Außer dem Wohnbereich wird erstmals auch die Wohnlage mit Kriterien zum unmittelbaren Wohnumfeld, zur Infrastruktur und zu Umweltfaktoren bewertet. Diese Bewertungskriterien für jedes Objekt treten an die Stelle des starren Wohnlagenverzeichnisses (einfache, mittlere oder gute Wohnlage) für ganze Straßen oder Straßenabschnitte. Dabei zeigt sich, dass die Lage weit weniger gewichtig als der Wohnbereich ist. Für eine einfache Lagequalität wird ein Abschlag von 4 Prozent berechnet, für eine sehr gute Lagequalität gibt es einen Zuschlag von 8 Prozent.
Unterschiede zwischen Bestandsmieten und Neuverträgen
Auch wenn der Anstieg der Mietpreise im Durchschnitt aller ausgewerteten Daten seit dem Mietspiegel 2015 mit 2,77 Prozent moderat ausfällt, unterscheiden sich die Mietpreissteigerungen bei der separaten Auswertung der Mieten für Neuverträge und für geänderte Mieten in bestehenden Mietverträgen.
"Offensichtlich sind viele Vermieter in Münster an konstanten Mietverhältnissen interessiert, denn die Preissteigerungen bei der Erhöhung von Bestandsmieten liegen unter 2,77 Prozent", so Matthias Peck.
Insbesondere für gut bis sehr gut ausgestattete Wohnungen zwischen 35 und 60 qm und für größere Wohnungen mit 110 bis 140 qm weist der neue Mietspiegel dagegen hohe Steigerungen von bis zu 8 Prozent aus.
An der Erstellung des Mietspiegels war der Arbeitskreis Mietspiegel beteiligt, dem auch Vertretungen von Mietern und Vermietern angehören. Er hat den Mietspiegel 2017 einstimmig beschlossen.
Für Mieter lohnt sich ein Blick in die Mietspiegel-Broschüre, um zu prüfen, ob ein ortsüblicher Mietzins erhoben wird. Der Mietspiegel ist bei Neuvermietungen Basis für die Festlegung der zulässigen Miethöhe unter Beachtung der Mietpreisbremse.
Der Mietspiegel hat sich als Instrument zum Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern bewährt. Damit hilft er auch gerichtliche Auseinandersetzungen über die angemessene Miethöhe zu vermeiden.
Die Broschüre (5 Euro) gibt es beim Haus- und Grundeigentümerverein, beim Mieterverein für Münster und Umgebung, beim Mieter/innen-Schutzverein und in der Münster-Information im Stadthaus 1. Eine Online-Abfrage aus dem Mietspiegel ist ab dem 1. April auf der Homepage des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung möglich: www.stadt-muenster.de/wohnungsamt
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31.03.2017