Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

07.08.1998

Verlängerte Meesenstiege fertig

Tiefbauamt gibt Teilabschnitt in Hiltrup für den Verkehr frei

(SMS) Gute Kunde für die Hiltruper: Der Ausbau der Meesenstiege im Westen des Stadtteils ist fertig. Drei Monate früher als vorgesehen konnte die Maßnahme, die von der Hünenburg über die Westfalenstraße durch das Gewerbegebiet Merkureck bis hin zur Hohen Geest führt, vom Tiefbauamt abgeschlossen werden. Stadtbaurat Lutz Rupprecht gab das neue Teilstück für den Verkehr frei.

Die Verlängerung der Meesenstiege ermöglicht eine bessere Anbindung der südwestlichen Wohngebiete und des Gewerbegebiets Hansestraße in Hiltrup sowie eine bessere Verbindung zwischen Amelsbüren und der Innenstadt Münsters. Außerdem trägt sie zur Entlastung des Knotenpunktes Amelsbürener Straße/Westfalenstraße/Marktallee sowie angrenzender Wohnstraßen vom sogenannten Schleichverkehr bei. Der erste Teilabschnitt der Meesenstiege zwischen der Amelsbürener Straße und der Hünenburg wurde bereits in den 70er Jahren realisiert. Mit dem weiteren Ausbau der Straße, der insgesamt 5,5 Millionen Mark umfaßt, wurde im August 1997 in Form von Straßen- und Kanalbauarbeiten begonnen. Um die Sicherheit zu erhöhen und laufende Betriebskosten einzusparen, wurde der Knotenpunkt Hünenburg/Meesenstiege als Kreisverkehr gebaut. Die Kreuzung Meesenstiege/ Westfalenstraße erhielt eine Ampelanlage mit Einbindung in das Verkehrssteuerungssystem in der Westfalenstraße, die „Schleife“ durch das Gewerbegebiet Merkureck bis zur Hohen Geest hilft, überhöhte Geschwindigkeiten zu vermeiden; die neue Signalanlage im Einmündungsbereich Merkureck/Hohe Geest gibt Radfahrern und Fußgängern Sicherheit.

Die neue Meesenstiege vom Kreisel bis zur Westfalenstraße ist rund 700 Meter, der neue Anschluß bis zur Hohen Geest rund 210 Meter lang. Auf der nördlichen Seite der Fahrbahn befindet sich ein 3 Meter breiter, mit 60 Bäumen bepflanzter Grünstreifen, die Beleuchtung und ein 2,5 Meter breiter, kombinierter Rad- und Gehweg. Zu Beginn der Arbeiten waren sieben Großbäume umgesetzt worden; zudem machte die Tatsache, daß die Meesenstiege in der Wasserschutzzone III liegt, besondere Vorkehrungen baulicher Art erforderlich. Aufgrund ungünstiger Bodenverhältnisse waren Stabilisierungsmaßnahmen nötig, insbesondere im Bereich der alten Deponie am Merkureck. In Zusammenhang mit der Maßnahme ist auch die Westfalenstraße stadteinwärts bis zum Gasthaus Vennemann instandgesetzt worden.

Das Tiefbauamt hat ein Gutachten erstellen lassen, nach dem an 16 Gebäuden jeweils für Teilbereiche ein Anspruch auf Lärmschutz gegeben ist, der aber nur in Form von Fenstern und Lüftungen vorgenommen werden kann. Dazu sind die betroffenen Anlieger angeschrieben worden. Um den Wünschen der Bürger hinsichtlich der Ablösung der Trasse von bestehenden Wohnsiedlungen nachzukommen, mußten landwirtschaftlich genutzte Flächen in die Maßnahme miteinbezogen werden. Als ökologischer Ausgleich sind im Gegenzug öffentliche Grünflächen von rund 12.000 qm im Bereich Meesenstiege geplant, die im Herbst mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden. Mit Beginn des Winterfahrplans am 25. Oktober wird der Busverkehr statt wie bisher durch den Burgwall über die Meesenstiege geführt.

Die Baumaßnahme an der Meesenstiege wird vom Land mit fünf Prozent und vom Bund mit 75 Prozent bezuschußt.

Zeitlicher Ablauf:

Die Verkehrskonzeption der Stadt Münster für den Ortsteil Hiltrup sieht eine Verbindungsstraße zwischen Amelsbürener Straße (L 885) und der Hohen Geest vor, die bis zum Burgwall als Kreisstraße klassifiziert ist und bis zur Westfalenstraße Kreisstraße wird. Der Straßenzug ist im Flächennutzungsplan der Stadt (bis zur Westfalenstraße) als Hauptverkehrsstraße dargestellt.

Der Rat der Stadt Münster stimmt am 20.6.1989 dem Entwurf zum Bebauungsplan zu, der Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan erfolgt am 24.4.1991 durch den Rat. Der Bebauungsplan wird am 31.10.1991 rechtskräftig. Im Bebauungsplanverfahren ist die Bezirksvertretung Hiltrup beteiligt.

Anlieger aus der Umgebung der Meesenstiege verlangen die Aufhebung des Bebauungsplanes und leiten am 29.9.1992 beim OVG-NRW ein Normenkontrollverfahren ein, das die Klage jedoch mit Urteil vom 28.8.1996 zurückweist.

Der Zuschußantrag über die Bundes- und Landesmittel wird am 6.12.1996 bewilligt.

Nach Aufstellung des Straßenbau- und Kanalbauentwurfs kann am 18.8.1997 mit den Arbeiten begonnen werden.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09