Münster (SMS) Was geschieht mit mir und meiner Familie, wenn es am 29. März zum ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU kommt? Diese bange Frage dürfte viele der 623 britischen Staatsangehörigen in Münster umtreiben.
Das Bundesinnenministerium plant für den "No Deal-Brexit" eine Übergangszeit von zunächst drei Monaten, in der diese Menschen weiter ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten können. In dieser Übergangszeit sollen sie allerdings einen Aufenthaltstitel beantragen, den sie in Zukunft benötigen. Die städtische Ausländerbehörde stellt das Antragsformular auf ihrer Homepage bereit: www.stadt-muenster.de/auslaenderamt (Rubrik "Aufenthaltstitel").
Beim geregelten EU-Austritt nach dem in Brüssel ausgehandelten Austrittsabkommen gilt dagegen eine Übergangsphase bis Ende 2020. In dieser gelten für in Deutschland lebende Briten weiter die Freizügigkeitsregeln der EU. Darüber hinaus sieht das Austrittsabkommen den weitgehenden Erhalt der Freizügigkeitsrechte auf Lebenszeit vor. Sie gilt für britische Staatsangehörige, die bei Ende der Übergangsphase in Deutschland leben, und deren Familienangehörige.
Anders beim ungeregelten Austritt: Briten ohne zusätzliche Staatsangehörigkeit eines weiteren EU-Mitgliedstaates benötigen dann einen Aufenthaltstitel, der auch für den Zugang zum Arbeitsmarkt entscheidend ist. Nach den Plänen des Innenministeriums haben sie bis zum 30. Juni Zeit, diesen Aufenthaltstitel zu beantragen.
"Ich empfehle den in Münster lebenden britischen Einwohnern, schon jetzt den Antrag zu stellen. Das gibt ihnen Rechtssicherheit für ihre Zukunft", so Helga Sonntag, die Leiterin der Ausländerbehörde. Die ausgefüllten Anträge müssen nicht persönlich abgegeben werden. Sie werden auf dem Postweg an das Rechts- und Ausländeramt, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster, geschickt oder einfach in den Hausbriefkasten am Stadthaus 2, Eingang Südstraße, eingeworfen.
Die Ausländerbehörde bestätigt den Antragseingang mit einem Schreiben. Dieses gilt bis auf weiteres auch als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung. Wenn endgültig geklärt ist, wie das künftige Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige geregelt ist, lädt die Ausländerbehörde die Betroffenen zu persönlichen Terminen ein.