Münster (SMS) Das Sportamt und die Schwimmerin, die ihre "angebrochene" Jahreskarte für die städtischen Bäder wegen einer Erkrankung zurückgeben wollte (WN/MZ-Bericht vom 27. Januar), haben eine einvernehmliche Lösung gefunden. Sie trafen sich am 29. Januar zu einem Gespräch, das sie bereits am 22. Januar vereinbart hatten. Ergebnis: Die Badekarte wird ab dem Zeitpunkt der Genesung, zu dem die Schwimmerin sie wieder benutzen wird, verlängert. Als Kulanz hatte das Sportamt auch angeboten, in diesem Fall den Kaufpreis zu erstatten. Darauf hat die Betroffene verzichtet.
Eine Erstattung oder auch Verlängerung ist nur ausnahmsweise aus Kulanz möglich. Denn mit dem Kauf einer Bäder-Jahreskarte kommt ein Vertrag zustande: Der Käufer bezahlt die Karte, als Gegenleistung ermöglicht die Stadt die Nutzung ihrer Bäder für ein Jahr. Vergleichbares gilt zum Beispiel für Käufer einer Kinokarte oder einer Bahnfahrkarte. Wer das Kino vorzeitig verlassen oder vor dem Ziel aussteigen muss, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Kostenerstattung.