Münster (SMS) Ab dem 22. Januar bekommen 120 000 Grundstückseigentümer in Münster den jährlichen Grundsteuerbescheid. Da die Stadt diese Steuer seit 2015 nicht erhöht hat, enthalten die Bescheide keine Überraschungen, so Michael Schetter, der Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen. Zugleich weist er darauf hin, dass das aktuelle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keine unmittelbare Auswirkung auf Steuerbescheide von Kommunen hat und sich damit auch keine Widersprüche begründen lassen.
Die Verfassungsrichter haben sich am 16. Januar in mündlicher Verhandlung mit der Frage befasst, ob die vor Jahrzehnten festgestellten sogenannten Einheitswerte in Deutschland noch eine gerechte Grundsteuer-Erhebung zulassen. Auf Grundlage dieser Einheitswerte stellen die Finanzämter für alle Grundstücke einen "Messbescheid" aus. Die im Messbescheid genannte Zahl wiederum ist für die Städte die Basis zur Berechnung der auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Steuer.
Thema vor dem Verfassungsgericht ist das System der Einheitsbewertung, mit dem die Finanzämter ihre Messbescheide ausstellen. Ob das oberste Gericht am Ende entscheidet, dass dieses System geändert werden muss und wie der Gesetzgeber gegebenenfalls darauf reagiert, bleibt abzuwarten. Sollten die Finanzämter im Ergebnis ihre Messbescheide ändern müssen, würde die Stadtverwaltung das automatisch in Steuerbescheiden aufgreifen und umsetzen.