Münster (SMS) Viele Reiterrinnen und Reiter nutzen die Osterferien für ausgiebige Ritte in der freien Landschaft und in den Wäldern. Damit der Start in die neue Reitsaison ungetrübt bleibt, weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit darauf hin, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz das Reiten sowohl auf privaten als auch öffentlichen Straßen und Wegen in der freien Landschaft sowie auf gekennzeichneten Reitwegen im Wald nur mit einem gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist. Dies gilt für alle Freizeitreiter, Reitervereine und Reiterhöfe. Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Das Kennzeichen besteht aus einer gelben Tafel mit der Aufschrift "MS", einer Nummer sowie einem Aufkleber für das Jahr 2017. Es muss am Zaumzeug beidseitig gut sichtbar befestigt sein. Mit den Einnahmen setzt die Stadt bestehende Reitwege instand und legt neue Reitwege an. Im vergangenen Jahr wurden die Reitwege im Holtrodebusch in Amelsbüren durch die Anbindung an den Reitverein St. Sebastian erweitert. Außerdem wurde auf dem Alexianergelände ein integrativer Reitweg angelegt. Das städtische Reitwegenetz umfasst zurzeit 107 Kilometer mit direkten Anbindungen an die Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf. In diesem Jahr plant die Stadt die Reitrouten rund um Kinderhaus, Sprakel und Amelsbüren zu erweitern.
Reitkennzeichen und Jahresplaketten gibt es beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Albersloher Weg 33, Zimmer D 509 (Sprechzeiten: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr). Das Kennzeichen kostet 39,50 Euro, die Verlängerung durch die Jahresplakette 30,50 Euro. Reiterhöfe bezahlen 89,50 Euro für das Kennzeichen und 80,50 Euro für den Jahresaufkleber. Im Stadtportal steht der entsprechende Antrag unter www.stadt-muenster.de/umwelt/natur-und-landschaft/reiten.html zur Verfügung. Dort finden Interessierte auch umfassende Informationen zum Reiten in Münster und eine Reitwegekarte.
Im Zusammenhang mit Ausritten in die freie Landschaft weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit noch auf folgende Punkte hin: Die Regelung des früheren Landschaftsgesetzes, wonach das Reiten im Wald nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt ist, gilt noch bis zum 31.12.2017. Das Reiten auf allen befestigten Fahrwegen oder naturfesten Waldwirtschaftswegen ist nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz NRW erst ab dem Jahre 2018 frei gegeben. Die in der freien Landschaft von den Landwirten angelegten Blühstreifen und Blühflächen haben eine hohe ökologische Bedeutung für eine Vielzahl von zum Teil bedrohten Tierarten und dürfen daher von Reitern nicht genutzt werden.
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Pressemitteilungen
05.04.2017