Münster (SMS) Nächster Schritt auf dem Weg zum Planungsrecht für das neue Oxford-Quartier: Die ehemalige Kaserne an der Roxeler Straße in Gievenbeck ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) bislang noch als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Militärische Einrichtung" dargestellt. Die 69. FNP-Änderung schafft nun in einem ersten Schritt die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um die städtebauliche Planung zum neuen Wohnquartier umsetzen zu können.
Die bisher dargestellte Fläche für die militärische Nutzung soll zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet werden. Gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen sollen untergeordnet ausgewiesen werden. Dieses Verfahren zur FNP-Änderung läuft dem ebenfalls bereits angelaufenen Verfahren zur Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes voraus, da Bebauungspläne gemäß Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan basieren auf dem städtebaulichen Entwurf der Arbeitsgemeinschaft OXF, der Schritt für Schritt im dialogorientierten Prozess zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung erarbeitet wurde. Die Flächenausweisungen im FNP sowie die Festsetzungen im Bebauungsplan bilden künftig die planungsrechtliche Grundlage, damit der städtebauliche Entwurf in den nächsten Jahren realisiert werden kann.
Die heute vorhandenen Sport- und Freiflächen im Norden der ehemaligen Oxford-Kaserne werden im FNP künftig als Grünflächen u.a. auch mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" dargestellt. Auf dieser Grundlage könnten hier auch neue Sportanlagen entstehen. Wo dann künftig welche Anlage für welche Sport- und Freizeitnutzung entstehen kann, wird davon abhängen, ob der von der Nutzung ausgehende Lärm für die angrenzende Wohnbebauung verträglich bleibt.
Bürgerinnen und Bürger können den Entwurf der 69. FNP-Änderung in der Zeit von Montag, 10. April, bis Mittwoch, 10. Mai, im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einsehen. Dort besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben oder zur Niederschrift zu erklären (Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch 8 - 16 Uhr, Donnerstag 8 - 18 Uhr, Freitag 8 - 13 Uhr). Das Stadtportal informiert mit Beginn der Offenlegung online unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung.
Ergänzend bietet die Bezirksverwaltung West eine Auslegung der zentralen Planunterlagen vor Ort in Gievenbeck an. Die Begründung und die Planzeichnung können in den Bürgerbüros Roxel und Gievenbeck vom 10. April bis 10. Mai während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Roxel: Montag - Donnerstag 8 - 12 Uhr, Donnerstag auch 14 - 18 Uhr, Gievenbeck: Dienstag 8 - 12 und 14 - 18 Uhr, Donnerstag 14 - 18 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr). Die umweltbezogenen Informationen zur 69. Änderung sind nur im Internet sowie im Kundenzentrum im Stadthaus 3 einsehbar. Und wer eine fachliche Beratung zu den Unterlagen wünscht, kann sich nur im Stadthaus 3 persönlich an Ansprechpartner wenden.
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Pressemitteilungen
06.04.2017