Münster (SMS) Anfang Februar beginnt das Aufnahmeverfahren zum neuen Kitajahr ab 1. August. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) im Dezember 2017 die bisherigen Aufnahmekriterien für Kitakinder in Münster beanstandet hatte, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Kriterienkatalog zur Aufnahme in städtischen Kindertageseinrichtungen überarbeitet. So soll das Anmeldeverfahren gemäß dem Beschluss des OVG rechtssicher und weiteren Klagen von Eltern vorgebeugt werden.
Die Aufnahmekriterien der städtischen Kitas sind nun so konkretisiert, dass keine individuellen „Wertungsspielräume“ verbleiben. Kriterien, die sich einer eindeutigen Festlegung entziehen - wie etwa „Wohnbereich“ oder „Gruppenstruktur“-, entfallen.
Am 24. Januar informiert die Stadtverwaltung den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner ersten Sitzung des Jahres. Der neue Kriterienkatalog und die Hintergründe für die Änderungen werden dort vorgelegt.
In allen 29 städtischen Kindertageseinrichtungen tagen zudem die Räte der Kindertageseinrichtungen. In diesen Sitzungen sollen die neuen Aufnahmekriterien für das Kitajahr 2018 / 2019 verbindlich mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vereinbart werden. Für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen die Aufnahmekriterien als Empfehlung und Orientierung für deren Kitas dienen.
Unabhängig von diesen Veränderungen treibt die Stadt Münster ihre Ausbauplanungen für Plätze zur Kindertagesbetreuung unvermindert voran. Um dem Bedarf an Betreuungsplätzen noch besser gerecht werden zu können, entstehen zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres am 1. August rund 240 Plätze neue Betreuungsplätze in Kitas und der Kindertagespflege.