Münster (SMS) "Aus der ganzen Welt haben Menschen ihre Verbundenheit mit den Opfern und der Stadt zum Ausdruck gebracht und tun es noch immer. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt selbst haben eine unglaubliche Solidaritäts- und Hilfewelle an den Tag gelegt. Das ist nicht selbstverständlich. Das berührt, spendet Trost und ist eine große Stütze." Das sagte Oberbürgermeister Markus Lewe im Rückblick auf die Amokfahrt, die am 7. April mehrere Menschenleben gefordert hat und bei der viele Menschen schwer verletzt wurden.
"Die Behörden vor Ort haben am Wochenende reibungslos zusammengearbeitet", so der Oberbürgermeister weiter. Er dankte den Einsatzkräften der Polizei, den Feuerwehren und Rettungsdiensten aus Stadt und Region, den Beschäftigten aus Kliniken, aus Kirchen, aus der Stadtverwaltung und den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. "Nicht zuletzt haben die Kreise des Münsterlandes, das Land NRW und der Bund deutliche Zeichen der Solidarität gesetzt", sagte OB Lewe.
Er sei dankbar "für den gelebten Zusammenhalt in unserer Stadt in solchen Krisensituationen. So etwas kann nicht eingeübt werden, sondern funktioniert in Münster glücklicherweise". Der Oberbürgermeister: "Die Frage, wie eine Gesellschaft, die in ihrer Vielschichtigkeit immer mehr auseinanderdriftet, zusammengehalten werden kann, beschäftigt mich Tag für Tag. Mit der unvergleichbaren, schnellen Hilfe unzähliger Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und darüber hinaus ist der Zusammenhalt in Münster weiter gestärkt worden."
Zu Kontakten des Amokfahrers vom 7. April mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des städtischen Gesundheitsamtes berichtete der Oberbürgermeister:
"Zwischen dem Betroffenen und dem Sozialpsychiatrischen Dienst gab es 2015 und 2016 sporadische Kontakte.
Zwischen Dezember 2016 und März 2018 gab es keine weiteren Kontakte und es lagen auch keine Hinweise von Dritten vor.
Den nächsten Kontakt gab es am 27. März 2018, als der Betroffene unangemeldet erschien. Er legte ein umfangreiches, von ihm selbst verfasstes Schreiben vor und bat darum, es seiner Akte beizufügen. Im Gespräch und aus dem Inhalt des Schreibens ergaben sich keinerlei Hinweise auf eine unmittelbar drohende Suizidgefahr oder Fremdgefährdung.
Am 29. März 2018 hat er eine Kopie desselben Schreibens in der Verwaltungsabteilung des Gesundheitsamtes abgegeben. Auch bei diesem kurzen Kontakt ergaben sich keine Hinweise auf eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung.
E-Mails des Betroffenen an das Gesundheitsamt gibt es nicht. Auch die E-Mail, die er Medienberichten zufolge am 29. März an zahlreiche Empfänger verschickt hat, ging nicht an das Gesundheitsamt.
Dem Gesundheitsamt lagen auch keinerlei Hinweise von Dritten zu einer möglichen Gefährdung vor."
Der Oberbürgermeister wies auf die zwingenden Datenschutz-Vorgaben hin, die es untersagen, Details aus Patientenakten öffentlich zu machen.
Unabhängig von diesem Fall wies er auf die generellen Vorgaben für die Prüfung, ob bei einem psychisch kranken Menschen eine freiheitsentziehende Unterbringung möglich und angezeigt ist. Hier habe das "Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten NRW - "PsychKG NRW" - sehr hohe Hürden gesetzt. OB Lewe:
"Menschen mit psychischen Erkrankungen haben laut Gesetz – unabhängig von der Schwere der Erkrankung - ein Recht darauf, selbstbestimmt in unserer Gesellschaft zu leben. Fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt alleine keine Unterbringung gegen den Willen psychisch erkrankter Menschen.
Nur bei schwerwiegenden und beweisbaren Anhaltspunkten für eine Selbstgefährdung oder eine Fremdgefährdung darf eine freiheitsentziehende Unterbringung durch die Ordnungsbehörde (in Münster übernimmt dies die Berufsfeuerwehr) veranlasst werden. Für die Unterbringung wird ein ärztliches Zeugnis benötigt. Die Entscheidung über die Unterbringung trifft das Amtsgericht."
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Unterbringung ergeben sich aus § 11 des PsychKG. Sie müssen ausnahmslos alle in der Summe erfüllt sein.
1. Krankhafter psychischer Zustand: Es muss eine schwerwiegende psychische Erkrankung vorliegen.
2. Gefahr: Die Betroffenen müssen sich selbst oder andere Menschen erheblich gefährden. Hierfür bedarf es präziser Fakten.
3. Ursachenzusammenhang: Zwischen der Krankheit und der Gefährdung muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen. Dies muss nachweisbar sein.
4. Zeitlicher Aspekt: Die Gefahr muss unmittelbar bevorstehen oder jederzeit zu erwarten sein. Die Möglichkeit einer Gefahr "in den nächsten Wochen" reicht nicht aus.
5. Erforderlichkeit: Die Gefahr kann nicht anders abgewendet werden. Zunächst müssen immer auch mildere Mittel als der Eingriff in das Freiheitsrecht versucht werden.
6. Verhältnismäßigkeit: Die erwarteten Gefahren müssen zur Schwere des Eingriffs in das Freiheitsrecht der Betroffenen ins Verhältnis gesetzt werden."
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Oberbürgermeister Markus Lewe (Mitte), Stadtrat Wolfgang Heuer und der Leiter des OB-Büros Rainer Uetz informierten in einer Pressekonferenz. - Foto: Presseamt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.