Münster (SMS) Die Stadt Münster prüft den Hinweis der WWU, dass an einer medizinischen Einrichtung der Universität ohne Genehmigung Mäuse gehalten wurden, an denen möglicherweise illegale Tierversuche durchgeführt wurden. Bei den unmittelbar eingeleiteten, aufwendigen Recherchen stimmt sie sich mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ab.
Die Veterinärbehörde des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten war von der Universität am 20. Juni eingeschaltet worden. Noch am selben Tag hatte sie die Tiere in die Obhut der Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung der Universität gegeben, die eine Erlaubnis zur Tierhaltung hat. Den Mitarbeitern der medizinischen Einrichtung wurde der Zutritt zum Raum mit den Mäusen entzogen.
Soweit bislang bekannt, hatten drei Arbeitsgruppen mit zahlreichen Mitarbeitern Zugang zu den Mäusen. "Eindeutig ist, dass keine Genehmigung für die Haltung der Tiere existiert", so Dr. Irene Salaschek, die Leiterin der Veterinärbehörde. "Außerdem gibt es Hinweise, aber noch keine Beweise, dass auch illegale Tierversuche durchgeführt wurden."
Da viele Personen Zutritt zu den Tieren hatten und diese gegenüber der Veterinärbehörde nicht einmal vollständig namentlich genannt werden konnten, werden die Recherchen aufwendig. Unter diesen Voraussetzungen ist es auch schwierig, Verantwortlichkeiten eindeutig festzustellen.
Die Veterinärbehörde hat abzuwägen, ob Straftaten vorliegen und ggf. Strafanzeige zu erstatten ist aufgrund des Zustandes von sechs Tieren, die unmittelbar nach Einschaltung der Veterinärbehörde getötet werden mussten. Diese Entscheidung wird in den nächsten Tagen fallen.