Münster (SMS) Die Stadt stellt für die kommende Wahlperiode wieder Listen ehrenamtlicher Schöffen für Erwachsenen- und Jugendstrafsachen am Amts- und Landesgericht zusammen. Die nächste Wahlperiode für Laienrichter läuft von 2019 bis 2023. Wer sich für das Schöffenamt interessiert, kann sich bis zum 23. März bei der Stadt melden (Wahlamt, 48127 Münster melden, 02 51 / 4 92-33 05). Schöffen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und ihren Wohnsitz in Münster haben. Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen gehen an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (48127 Münster), Telefon: 02 51 / 4 92-51 20. Informationen und Bewerbungsformulare stehen im Internet bereit: www.stadt-muenster.de/buergerservice/schoeffen.html