Münster (SMS) Ein Markthändler aus Recklinghausen hatte Rechtsmittel gegen seine Nichtzulassung zum Wochenmarkt auf dem Domplatz durch das Ordnungsamt eingelegt und in diesem Zusammenhang auch angebliche Missstände wie Preisabsprachen und Willkür auf dem Wochenmarkt öffentlich angeprangert.
„Diese Behauptungen des abgewiesenen Händlers haben das Gericht nicht beeindruckt“, sagt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster vom 17. Juli. Das Gericht folgte der Argumentation der Stadt Münster.
Der Stadt war unter anderem aufgefallen, dass der Händler seit über einem Jahr ohne Zulassung oder Anzeige den Marktstand einer anderen Händlerin übernommen hatte. Diese Feststellung führt auch nach Ansicht des Gerichts dazu, dass der Markthändler wegen eines schweren Verstoßes gegen die Marktsatzung und zusätzlich wegen falscher Regionalbezeichnung von Obst als unzuverlässig anzusehen ist.