Münster (SMS) "Münsters Bürgerschaft hat am 10. Februar 2017 auf dem Prinzipalmarkt Position bezogen für Freiheit und Vielfalt. Dazu gehört insbesondere auch die Aktion der Kaufleute, die die Lichter abgestellt und die mit Europa-Fahnen zum Ausdruck gebracht haben, dass diese Bürgerschaft zu Toleranz, Völkerverständigung und Achtung der Menschenwürde steht", sagte der städtische Beigeordnete Wolfgang Heuer zu dem "Licht-Urteil" des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. Februar 2019.
Dass am Abend des 10. Februar 2017 auch am Rathaus und Stadtweinhaus temporär die Fassadenbeleuchtung abgestellt war, sah das Gericht als Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Demgegenüber hatte die Stadt argumentiert, dass weder die Versammlungsfreiheit noch andere Grundrechte der Klägerin beeinträchtigt worden seien. So sei auch niemand von der Teilnahme an der nichtöffentlichen Veranstaltung der Klägerin AfD im Rathaus, für die ohnehin nur angemeldete Besucher zugelassen waren, abgehalten worden.