Münster (SMS) Der Energieausweis soll Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über zu erwartende Energiekosten. So schrieb es die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2008 fest. Doch es gibt auch massive Kritik und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern kursieren zahlreiche Missverständnisse. Der fünfseitige Energieausweis enthält neben Basisdaten für das Gebäude entweder die Kennwerte für den Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). In vielen Fällen kann man wählen, in manchen ist der Bedarfsausweis zwingend. Das Dokument ist zehn Jahre gültig. Bei älteren Gebäuden muss es demnach in 2018 erneuert werden. Fragen dazu beantwortet die städtische Umweltberaterin Beate Böckenholt im Stadtwerke CityShop, Salzstr. 21, montags von 14 von 19 Uhr, dienstags bis donnerstags von 10 bis 13 Uhr und am 3. Samstag im Monat von 11 bis 17 Uhr (Tel. 02 51/4 92 - 67 67).