Für die Förderung kommen alle Bereiche in Frage, die dem Ausbau der partnerschaftlichen Beziehungen dienen, egal ob es um Jugend, Kultur oder Umwelt geht oder etwa Politik oder Wirtschaft im Mittelpunkt stehen. Vorzugsweise werden Projekte bezuschußt, die gleichzeitig mehrere Partnerstädte einbeziehen. Vorhaben, an denen keine münstersche Partnerstadt beteiligt ist, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die Projekte müssen in Münster geplant und durchgeführt werden. Ein Schwerpunkt sollte auf der Bildungs- und Informationarbeit liegen. Denkbar sind in diesem Zusammenhang etwa Ausstellungen, Theateraufführungen, Lesungen, Konzerte, Informationsveranstaltungen mit Workshop-Charakter oder die Erarbeitung von Informationsmedien. Förderanträge und weitere Information gibt es in der Koordinierungsstelle im Stadthaus I (Zimmer 216, Telefon 4 92-10 45/47).