(SMS) Die münstersche CDU ist dem Wahlkampfabkommen nachträglich doch noch uneingeschränkt beigetreten. Wie berichtet, hatte sie die aus früheren Jahren bewährte Vereinbarung zwischen den Parteien zur Plakatierung im öffentlichen Straßenraum mit dem einschränkenden Zusatz versehen, sie werde bereits ab Ende Juni Plakate mit Veranstaltungshinweisen anbringen. In einem Schreiben, das am Freitag, 10. Juli, bei der Stadtverwaltung einging, hat sie diesen Vorbehalt wieder gestrichen. Sie teilte der Verwaltung mit, die bereits vorhandenen Plakatständer würden ab Sonntag, 12. Juli, entfernt. Stadtdirektor Horst Freye bedankte sich bei der CDU für die „erfreuliche Wende in der Diskussion zugunsten unseres Stadtbildes“. „Das läßt hoffen, daß auch in Zukunft im Interesse unserer schönen Stadt ein Konsens über Zurückhaltung bei der Wahlkampf-Plakatierung möglich ist“, sagte er. Nach dem münsterschen Wahlkampfabkommen verpflichten sich die Parteien, jeweils erst sechs Wochen vor dem Wahltermin zu plakatieren.