Wahlberechtigte mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Münster werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Benachrichtigung. Die Benachrichtigungen, die zur Zeit verschickt werden, wurden mit Stichtag 23. August auf der Grundlage des Melderegisters ausgedruckt. Wahlberechtigt sind auch sogenannte Auslandsdeutsche. Zum einen handelt es sich hier um Deutsche mit Wohnung in Mitgliedsstaaten der EG und um Deutsche in den übrigen Mitgliedsstaaten des Europarates, sofern sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate lang in der Bundesrepublik eine Wohnung hatten. Zum anderen handelt es sich um Deutsche im „sonstigen Ausland“, wenn sie ebenfalls drei Monate lang in der Bundesrepublik eine Wohnung hatten und seit dem Fortzug nicht mehr als 25 Jahre verstrichen sind.
Die Benachrichtigung nennt den Wahlraum und die Wahlzeit am 27. September. Auf der Rückseite befindet sich ein Antrag zu Briefwahl. Wer am Wahltag nicht in Münster anwesend ist oder aus anderen Gründen sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, füllt den Antrag vollständig aus und unterschreibt ihn persönlich. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muß mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Die Unterlagen werden nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt.
Telefonische Auskunft gibt das Wahlamt der Stadt Münster unter den Nummern 4 92-12 35, -12 36, -12 37. Es befindet sich in der Stadthausgalerie im Stadthaus I (Eingang Rathaus-Innenhof). Das Wahlamt ist geöffnet Montag bis Mittwoch 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 15.30 Uhr.